Ärzteschaft
Staat soll bei Behandlungsfehlern in der Flüchtlingsversorgung haften
Montag, 27. November 2017
Münster – Der Staat soll bei ärztlichen Behandlungsfehlern in der Versorgung von Flüchtlingen haften, wenn Fehler aufgrund von Kommunikationsproblemen zwischen Ärzten und fremdsprachigen Patienten entstehen. Das hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.
„Wenn Sie in einem Flugzeug der Lufthansa einen Passagier reanimieren, dann sind Sie automatisch über die Lufthansa haftpflichtversichert. Aber wie ist das denn in der Versorgung von Flüchtlingen“, sagte Wolfgang E. Schmidt von der Fraktion der Chefärzte. Der Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin des Universitätsklinikums St.-Josef-Hospital in Bochum schlug daher vor, an die Bundesregierung heranzutreten, „dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Eingriffe, die aufgrund mangelnder Kommunikation schiefgehen“. Diesem Vorschlag schlossen sich die 121 Delegierten einstimmig an.
Gesetzliche Regelungslücke schließen
Außerdem forderte das Ärzteparlament den Gesetzgeber auf, eine verpflichtende Regelung zur Finanzierung von Dolmetschern in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Das Ärzteparlament unterstützt damit eine Forderung des 120. Deutschen Ärztetags in Freiburg, der im Mai dieses Jahres auf eine gesetzliche Regelungslücke in der Kostenzuständigkeit für Dolmetscherdienste bei medizinischen Behandlungen hingewiesen hat. Bei fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeit zwischen Arzt und Patient sei eine adäquate medizinische Behandlung ohne Hilfe eines Dolmetscherdienstes nicht möglich, so das Votum der Kammerversammlung.
„Ich erlebe das jeden Tag im Krankenhaus und höre das oft von den Kollegen in den Praxen, dass die Kommunikation zwischen Arzt und Patienten mit Migrationshintergrund schwierig ist. Da sind Probleme programmiert“, sagte Theodor Windhorst. „Wir wollen uns einmischen, solange die Koalition noch nicht steht und nicht erst hinterher damit ankommen“, betonte der Präsident der ÄKWL die Dringlichkeit des Themas mit Blick auf Forderungen an die künftige Bundesregierung.
Verantwortung in die Klinik abgeschoben
Wie schwierig die Kommunikation zwischen Ärzten und fremdsprachigen Patienten ist, zeigten viele Delegierte mit Beispielen aus dem Alltag in Klinik und Praxis. „Der Alltag in der medizinischen Versorgung sieht oft so aus, dass der Arzt aus dem einen Land kommt, der Patient aus einem anderen und die Pflegekraft aus einem weiteren Land“, sagte etwa Stefanie Merse, Ärztin der Klinik für Infektiologie des Universitätsklinikums Essen (UKE). „Da treffen nicht nur die Sprachen von drei Ländern aufeinander, sondern auch die Kulturen.“ Das verdeutliche, wie schwierig Kommunikation sei.
Die Flüchtlingsbeauftragte des Klinikums riet daher, Dolmetscher einzusetzen. „Bei den Dolmetschern gibt es einen ‚Sprint-Pool‘. Die kann man in zwei bis drei Tagen Vorlauf buchen.“ Sie seien auch nicht so teuer wie Dolmetscher aus „kommerziellen Büros, die dafür aber innerhalb von zwei Stunden da sind“. Wenn es schnell gehen muss, könne auch ein Büro helfen, das Dolmetschen als Videokonferenz anbietet. Wichtig sei allerdings, dass ein solches Gespräch mit dem Übersetzer gut vor- und nachbereitet werde.
Zur Vorsicht riet Merse, wenn Patienten einen Dolmetscher mitbringen, zum Beispiel einen Familienangehörigen. „Für uns ist das schwierig, weil wir nicht beurteilen können, wie gut der dolmetschen kann.“ Auch Kinder eigneten sich nicht als Übersetzer, denn Angaben etwa zum Sexualverhalten des Patienten gingen Kinder nichts an. In einigen Kulturen sei es üblich, dass der Familienclan entscheide, welche Therapie der Patient bekomme. „Das widerspricht aber unserer Aufklärungspflicht. Da sind Probleme programmiert“, mahnte die Flüchtlingsbeauftragte des UKE.
Restrisiko tragen Klinik oder Praxisinhaber
Gedolmetscht werden sollte ausschließlich nacheinander und nicht simultan, auch wenn es dafür viel Zeit brauche. Außerdem riet sie, sich über Rückfragen an den Geflüchteten abzusichern, was er verstanden hat und was nicht. Wichtig sei auch, den Dolmetscher auf die Schweigepflicht hinzuweisen und die Schweigepflichterklärung unterschreiben zu lassen.
Ärztekammerpräsident Windhorst befürchtete, dass die im Patientenrechtegesetz geforderte „Augenhöhe“, auf der die Kommunikation stattfinden soll, trotz aller Bemühungen mit Dolmetschern nicht erreicht wird. Außerdem wolle der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) „das Aufklärungsgesetz verschärfen“. „Es ist so, dass wir nachweisen müssen, dass wir alles getan und den Patienten aufgeklärt haben.“
Diese Befürchtung teilte Markus Wenning hingegen nicht. „Mehr als ein ernsthaftes Bemühen kann niemand von uns erwarten“, sagte der geschäftsführende Arzt der ÄKWL. „Man muss immer den Schaden sehen: Entfallen Impfungen, weil Patienten wegen fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeiten nicht mehr wiederkommen, dann wird das Kollateralschäden haben.“ Und das müsse man dem Ministerium klarmachen.
„Aber egal, welchen Dolmetscher man einsetzt: Es bleibt ein hohes Restrisiko und das trägt die Klinik oder der Praxisinhaber“, betonte Flüchtlingsbeauftragte Merse. Dieses Risiko bestehe auch in der Notfallversorgung. Allerdings habe die Akutmedizin Vorrang und die Ärzte seien dann von ihrer Aufklärungspflicht entbunden „Da muss es dann in der Kommunikation auch mal mit Händen und Füßen gehen.“
Ärzteparlament arbeitet künftig papierlos
Die Delegierten begrüßten darüber hinaus, dass die Digitalisierung auch in ihre Arbeit einziehen wird. Künftig wird für die Gremienarbeit bei der ÄKWL nur noch ein Laptop oder Tablet-PC nötig sein. Vom Januar 2018 an soll zunächst der Vorstand auf alle Sitzungsunterlagen digital und damit papierlos zugreifen können. Wenn das klappt, soll der Finanzausschuss folgen und schließlich das gesamte Parlament. „Dadurch können pro Jahr 250.000 Blatt Papier eingespart werden“, betonte Michael Schwarzenau.
Der Hauptgeschäftsführer der ÄKWL versicherte, dass im Umgang mit der Digitaltechnik „niemand alleingelassen wird“. Es werde technische Unterstützung geben. Außerdem sollen die Delegierten eine sogenannte Technologiepauschale von 300 Euro auf jeweils drei Jahre bekommen. Damit will die ÄKWL die Anschaffung der notwendigen Laptops und Tablet-PCs unterstützten. „Trotz der Pauschale ist es für uns kostenneutral, weil Arbeitsprozesse eingespart werden können“, sagte Schwarzenau.
© ts/aerzteblatt.de

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