Vermischtes
Schmerzensgeldklage wegen fehlerhafter Brustimplantate scheitert
Donnerstag, 30. November 2017
Hamm – Die Chancen auf Schmerzensgeld sind für deutsche Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industriesilikon weiter gesunken. Der der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied in einem gestern veröffentlichten Beschluss, dass der Haftpflichtversicherer des inzwischen pleitegegangenen französischen Herstellers nicht für Schäden durch die fehlerhaften Brustimplantate haften muss, wenn die Operation in Deutschland stattfand (Az. 1 O 188/15 LG Essen). Der Schutz der vom Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sei auf das französische Staatsgebiet beschränkt.
Vor Gericht hatte eine heute 65-jährige Frau aus Menden in Nordrhein-Westfalen geklagt, die sich im April 2007 in einer Essener Klinik Brustimplantate des französischen Herstellers einsetzen ließ, von dem im Jahr 2010 bekannt wurde, dass er Implantate unter Verwendung minderwertigen Industriesilikons produziert hatte. Im März 2013 ließ die Klägerin ihre Implantate austauschen. Vom französischen Haftpflichtversicherer des Herstellers verlangte sie unter anderem 45.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Haftpflichtversicherer verweigerte die Zahlung, da der Versicherungsvertrag auf Operationen im französischen Staatsgebiet beschränkt gewesen sei. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm ist diese Beschränkung wirksam. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Bereit im Juni hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil die Schmerzensgeldklage einer betroffenen Frau gegen den TÜV Rheinland abgewiesen, der die Qualitätssicherung des französischen Herstellers überwacht hatte. Die Prüfer hätten bei der Überwachung keine Pflichten verletzt, befand der BGH. © dpa/aerzteblatt.de

Opfer
Zudem ist ja auch fraglich, ob der Austausch der offensichtlich ja problemlos über Jahre getragenen Implantate tatsächlich erforderlich war.
Die Medien haben seinerzeit den Fall dargestellt, als habe PIP "Baumarktsilikon" verwendet.
Medizinisches Silikon und technisches Silikon gleicher Spezifikation unterscheiden sich ja nur durch einen Stapel gestempelte Papiere - und auch mit "richtigem" Silikon gefüllte Implantate werden undicht, platzen und der Inhalt verfärbt sich bei allen. Bei häufig verwendeten Prothesen natürlich häufiger als bei anderen.

Unglaublich.
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