Ärzteschaft
Montgomery gegen umfassende Alterstests bei Asylbewerbern
Dienstag, 2. Januar 2018
München – Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich gegen umfassende Alterstests bei Asylbewerbern ausgesprochen. „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, sagte Montgomery der Süddeutschen Zeitung mit Blick auf die Möglichkeit, das Alter von Menschen mithilfe eines Röntgenbildes festzustellen. „Das lehnen wir deswegen ab.“
Röntgen ohne medizinische Indikation sei „ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, sagte Montgomery. Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig – wie im Fall der in Kandel ermordeten Jugendlichen.
Im pfälzischen Kandel hatte vergangene Woche ein aus Afghanistan stammender Verdächtiger seine 15-jährige Ex-Freundin erstochen. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich der Polizei zufolge um einen Asylbewerber, der im Frühjahr 2016 unbegleitet nach Deutschland kam. Er soll 15 Jahre alt sein, es gibt aber Zweifel an seinem Alter. Eine Reihe von Politikern forderte deshalb eine strengere Altersprüfung bei jungen Flüchtlingen. © afp/aerzteblatt.de

Typisch deutsche Wehleidigkeit

Menschenwohl?
Die UN-Kinderrechtskonvention, der Deutschland ja beigetreten ist, besagt, dass Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (nicht bis zum 14. Lj.!) als solche zu bezeichnen sind.
Es geht um die Altersbestimmung bei diesen "Kindern", nicht um die von "allen" Flüchtlingen.
Wir wissen um die Besonderheit der unbegleiteten Flüchtlinge, die angeben, dass sie noch nicht das 18. Lj. erreicht haben, und sich nicht ausweisen. Es gibt inzwischen ca. 50 000 bei uns registrierte schutzbedürftige Kinder, die ihr wahres Alter verschleiern, aus besonderem und kostspieligem Grund. Eine bisher praktizierte Inaugenscheinnahme bei der Registrierung der Kinder allein reicht für eine Altersbestimmung längst nicht mehr aus.
Rechtsmediziner sind die kompetenten Fachleute, die mit großer Sicherheit durch entsprechende Röntgenuntersuchungen klären, ob die Angaben der Kinder stimmen oder nicht.
Das Menschenwohl dieser Kinder ist durch die geringe Strahlenbelastung solcher Untersuchungen nicht gefährdet. Eine Röntgenuntersuchung wird überhaupt wohl die erste sein für alle, die hierher kommen.
Die Strahlenbelastung ist also äußerst gering.
Das Menschenwohl ist hier eine Phrase und sehr unpassend.

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.