Politik
Anerkennungen von Berufskrankheiten deutlich gestiegen
Dienstag, 9. Januar 2018
Berlin – Trotz eines Beschäftigungshöchststandes von 41,3 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland sind 2016 weniger Berufskrankheiten angezeigt worden als im Vorjahr. Gemeldet wurden 80.163 Fälle, das entspricht einem Rückgang von knapp zwei Prozent. Allerdings gab es mit 23,7 Prozent ein erhebliches Plus bei den Anerkennungen auf eine Berufskrankheit. Beides geht aus der Unterrichtung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2016“ der Bundesregierung hervor. Sie gibt einen Überblick über Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland.
Danach waren Hauterkrankungen mit 22.966 Fällen die am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten. Anerkannt wurden allerdings nur 537 Fälle. Lärmschwerhörigkeit wurde in 12.840 Fällen angezeigt, Hautkrebs durch UV-Strahlung in 8.290 Fällen und Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch das Heben und Tragen schwerer Lasten in 4.898 Fällen. Bei den Anerkennungen auf eine Berufskrankheit liegt die Lärmschwerhörigkeit mit 7.032 Fällen vorn, es folgen Hautkrebs durch UV-Strahlung mit 5.063 Fällen und Asbestose mit 2.189 Fällen.
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Laut der Bundesregierung ist der Anstieg bei den Anerkennungen auf die Einführung neuer Berufskrankheiten im Jahr 2015 zurückzuführen und hier insbesondere auf die neue Berufskrankheit 5103 „Hautkrebs durch UV-Strahlung“ mit 2.998 Anerkennungen und 138 Rentenfällen im Jahr 2016.
Darüber hinaus gebe es auch bei den asbestbedingten Erkrankungen einen Anstieg. „Dabei ist anzumerken, dass asbestbedingte Erkrankungen sich durch sehr lange Latenzzeiten auszeichnen; so liegen zwischen Exposition und Ausbruch der Erkrankung häufig 20 und mehr Jahre“, heißt es in der Unterrichtung. © hil/aerzteblatt.de

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