Ausland
Eltern von Komapatientin wollen gegen Behandlungsstopp vorgehen
Dienstag, 9. Januar 2018
Paris – Die Eltern einer 14-jährigen Wachkomapatientin in Frankreich wollen gegen einen Behandlungsabbruch vorgehen. Nach der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen, wollen sie mit dem Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen, berichtete die französische Zeitung La Croix.
Im Juni vergangenen Jahres erkrankte das 14-jährige Mädchen aus dem nordfranzösischen Nancy an einer schweren Form einer Autoimmunerkrankung. Infolgedessen erlitt sie einen Herzstillstand. Nach der Wiederbelebung blieben schwere Hirnschäden, die laut Medizinern irreversibel sind. Deshalb entschieden sich die Ärzte für einen Abbruch der Behandlung.
Die Eltern klagten gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht in Nancy. Die Mutter des Mädchens erklärte in einer Anhörung am 28. Dezember, eine Ausschaltung empfinde sie aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen als Verbrechen. Das Gericht sprach sich nach einer Prüfung des Falls durch Experten ebenfalls für einen Abbruch der Behandlung aus. Das oberste Verwaltungsgericht in Paris bestätigte die Entscheidung kürzlich. Nun wollen die Eltern vor dem EGMR gegen den Behandlungsstopp vorgehen.
In Frankreich regelt das Claeys-Leonetti-Gesetz aus dem Jahr 2016 Fälle, in denen ein Abbruch der Behandlungen den Tod eines Patienten bedeuten kann. Demnach entscheidet ein Team der behandelnden Ärzte, ob eine Behandlung fortgeführt wird. Besonders bei Minderjährigen soll allerdings Wert darauf gelegt werden, sich mit den Eltern zu einigen. © kna/aerzteblatt.de

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