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Politik

Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen sollen 2021 765 Millionen Euro erhalten

Mittwoch, 10. Januar 2018

/dpa

Düsseldorf – Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) will die Mittel für die Krankenhäuser bis 2021 auf 765 Millionen Euro jährlich aufstocken. Das geht aus einer Übersicht des Landesgesundheitsministeriums hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt.

Demnach soll die Pauschalförderung der Krankenhäuser in diesem Jahr 547,7 Millionen Euro betragen. Hinzu kommen sollen 33,3 Millionen Euro an Mitteln für die Einzel­förderung von Investitionen. Daneben enthält der Haushaltsentwurf 2018 in NRW laut Ministerium auch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 144 Millionen Euro. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltentwurfs durch den Landtag könnten den Krankenhäusern in diesem Jahr bis zu 177,3 Millionen Euro über den neuen Förderweg zusätzlich bewilligt werden, teilte das Ministerium mit.

Entfesselungspaket I

Der Übersicht zufolge soll die Einzelförderung der Kliniken 2019 auf 166,7 Millionen Euro und für 2020 und 2021 auf dann 200 Millionen Euro angehoben werden. Die Pauschalförderung erhöht sich den Planungen zufolge 2019 auf 559 Millionen Euro und auf 565 Millionen Euro für 2020 und 2021. Alles in allem sollen 2019 725,7 Millionen Euro und 2020 und 2021 765 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Haushaltsplan für 2018 und mittelfristige Finanzplanung sind bereits vom Landes­kabinett abgesegnet worden. In der kommenden Woche will der Landtag über den Haushalt 2018 entscheiden.

Die erforderliche Rechtsgrundlage für die künftige Einzelförderung wird in NRW derzeit mit dem sogenannten „Entfesselungspaket I“ geschaffen, das derzeit im Landtag bera­ten wird. Ziel ist es, die Investitionsförderung künftig stärker an die Fortentwick­lung von Krankenhausstrukturen zu koppeln. Dem Ministerium zufolge sollen in diesem Jahr noch konkrete Vergabekriterien für die Einzelförderung entwickelt werden. Grundlage soll ein Gutachten für die künftige Krankenhausplanung in NRW bilden, das noch 2018 vorliegen soll, aber erst noch in Auftrag gegeben werden muss.

Mit der neuen Einzelförderung stehen den Krankenhäusern in NRW laut Ministerium für 2018 bis 2021 insgesamt rund 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. „Wenn man die 250 Millionen aus dem Nachtragshaushalt 2017 sowie die Anpassung der Pauschalförderung an die allgemeine Kostenentwicklung dazu nimmt, landet man sogar bei knapp einer Milliarde Euro, die den Krankenhäusern in den Jahren 2017 bis 2021 insgesamt zusätzlich zur Verfügung steht“, sagte ein Sprecher dem .

Der Hartmannbund-Landesverband Westfalen-Lippe betonte, die angedachte Einzelfallförderung werde zu mehr Kooperation führen und damit zu Klinikzentren mit Behandlungsschwerpunkten führen. „In der Summe wird die Vollversorgung in der Fläche trotzdem sichergestellt. Davon bin ich überzeugt“, sagte der Vorsitzender des Landesverbandes Klaus Reinhardt. © may/aerzteblatt.de

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