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Politik

Sterbehilfe: Patientenschützer wünschen sich Urteil aus Karlsruhe

Dienstag, 16. Januar 2018

/dpa

Berlin – Das Bundesverfassungsgericht muss nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz dringend klären, ob staatliche Stellen Sterbewilligen tatsächlich den Zugang zu den notwendigen Mitteln ermöglichen müssen. Stiftungsvorstand Eugen Brysch forderte die Bundesregierung auf, den Weg nach Karlsruhe zu gehen. „Es kann nicht sein, dass Verwaltungsbeamte über die Vergabe von Tötungsmitteln an Suizid­willige entscheiden“, sagte er.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom März 2017, wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in „extremen Notlagen“ dazu verpflichtet sein kann, die Erlaubnis für den Erwerb tödlich wirkender Mittel zu erteilen. Zumindest müsse es die Anträge prüfen.

Rechtsgutachter kritisiert Verwaltungsrichter

Das Institut vertrat dagegen die Auffassung, dass dies nicht zu seinen Kompetenzen gehöre. Es beauftragte den Verfassungsrechtler Udo di Fabio, die verfassungs­rechtlichen Auswirkungen des Urteils zu klären und zu prüfen, inwieweit das Bundes­institut verpflichtet werden kann, einem Sterbewilligen die tödlichen Mittel zu verschaffen oder ihm dem Zugang zu ermöglichen.

Di Fabio hat nach dem vom BfArM gestern veröffentlichten Gutachten verfassungs­rechtliche Vorbehalte gegen das Urteil der Leipziger Richter. Diese stellten in ihrem Urteil vor allem auf das Persönlichkeitsrecht ab. Selbstbestimmung führe aber nicht zu einer Pflicht des Staates, sich an einer höchstpersönlichen Entscheidung zu beteiligen, hält di Fabio dem entgegen.

Der Gesetzgeber sei auch berechtigt, die Mittel zu verweigern, wenn er in einer Hilfe zur Selbsttötung die Gefahr sehe, künftig routinemäßig tödlich wirkende Substanzen ausgeben zu müssen, sobald ein Sterbewilliger danach frage.

Der menschenrechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand (CDU), forderte heute ein klares Nein zu einer staatlichen Beteiligung an Selbsttötungen. „Der Staat kann nicht verpflichtet werden, sich an der Durchführung eines Suizids zu beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen“, sagte Brand heute.

Er erklärte, der Urteilsspruch sei verfassungsrechtlich unhaltbar, „im realen Leben sogar lebensgefährlich“. Der CDU-Politiker forderte konkrete Maßnahmen gegen den Vollzug des Urteils. „Es muss zeitnah geprüft werden, das Urteil im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen oder eine Klarstellung des Betäubungsmittelgesetzes durch den Bundestag vorzunehmen. Beide Wege sind denkbar“, sagte er. Das Betäubungsmittelgesetz habe die medizinische Versorgung zum Heilen oder Schmerzlindern zum Ziel, aber nicht die Selbsttötung.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) forderte den Bundestag auf, mit einem neuen Gesetz Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötung zu schaffen. „Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Gröhe erinnerte daran, dass das Parlament 2015 die organisierte Sterbehilfe mit großer Mehrheit verboten und zugleich die Versorgung Sterbenskranker verbessert habe. © dpa/kna/aerzteblatt.de

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