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Ärzteschaft

Montgomery warnt vor Alleingang Hamburgs bei Beamtenversicherung

Mittwoch, 17. Januar 2018

/dpa

Hamburg – Die Landesregierung in Hamburg will heute die Bürgerversicherung in abgespeckter Form für Hamburger Beamte diskutieren. Der Präsident der Bundes­ärztekammer und der Ärztekammer Hamburg warnte heute vor einem Alleingang in Sachen Krankenversicherung von Beamten.

Mit dem „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ sollen Hamburgs Beamte künftig statt individueller Beihilfe den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung erhalten, wenn sie das wünschen. Das Gesetz würde nur auf Landesebene gelten.

Bürgerversicherung bringt keine Gerechtigkeit

„Die Mobilität der Beamten würde erheblich eingeschränkt oder gar aufgehoben“, mahnte Montgomery heute. Was der Senat in Hamburg als Wohltat verkaufe, sei deshalb in Wirklichkeit ein vergiftetes Geschenk. Profitieren würde vor allem die Stadt Hamburg selbst. „Denn nutzen würden das wohl in erster Linie Menschen mit schweren Krankheiten oder vielen Kindern. Das würde den Haushalt der Stadt entlasten“, erläuterte der Ärztekammerpräsident.

Das gelte auf Bundesebene auch für das von der SPD in die Sondierungsverhandlungen eingebrachte Modell. „Auch dabei sollten die aktuell Privatversicherten die Wahl haben – das wäre ganz klar zulasten der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Versicherten gegangen“, sagte er. Mit Gerechtigkeit habe das nichts zu tun. Es sei deshalb gut, dass es vorerst vom Tisch sei.

Aus Sicht der Ärzte sei das Hamburger Vorhaben „die Einführung der Bürgerversiche­rung durch die Hintertür“ – und ein „gefährliches Unterfangen“. Denn aus rein ideolo­gischen Gründen würde damit eines der weltweit besten Gesundheitssysteme zerstört – „mit völlig ungewissem Ausgang“. Denn auf eines könnten sich die Patienten in Deutschland zurzeit immer verlassen. Wer wirklich krank sei, „dem gewährt unser System die maximale Medizin, völlig unabhängig von Alter, Versichertenstatus und Einkommen“. Das sei in vielen Ländern leider völlig anders. © may/EB/aerzteblatt.de

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