Vermischtes
572 Fälle von Genitalverstümmelung in Hessen erfasst
Mittwoch, 17. Januar 2018
Wiesbaden – 572 Fälle von Genitalverstümmelung sind 2016 in Hessen erfasst worden. Das geht aus einer Antwort des Sozialministeriums in Wiesbaden auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Die Dunkelziffer liege vermutlich aber deutlich darüber. Dem Ministerium zufolge werden in der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen nur Daten der gesetzlich Versicherten erfasst – sofern sie ein Arzt notiert hat.
In der polizeilichen Kriminalstatistik werden solche Fälle nicht eigens aufgelistet. Genitalverstümmelung fällt dort dem Ministerium zufolge unter den Oberbegriff der Körperverletzung. Zur Anzahl oder Herkunft der betroffenen Frauen könne daher nichts gesagt werden.
In ganz Deutschland leben einer Studie des Bundesfamilienministeriums von 2017 zufolge fast 50.000 weibliche Opfer von Genitalverstümmelung. Verbreitet ist diese Praxis demnach unter anderem in Ägypten, Eritrea, Somalia, Äthiopien, Mali und dem Irak. Millionen Frauen erleben während der Verstümmelung sowie später bei Geschlechtsverkehr und Geburt schwere Komplikationen und Traumen. © dpa/aerzteblatt.de

Die Duldung

Die Duldung

Frage an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz
erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).
Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).
Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (https://tinyurl.com/qzxoz2k)
Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).
Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297901

Beschneidung aus rituell-religiösen Gründen = Genitalverstümmelung
Meines Wissens fehlt eine klare Position des Deutschen Ärztetages oder der Bundesärztekammer. Letztlich geschieht hier im Zeichen der Religionsfreiheit tagtäglich Barbarisches, das ohne den Kontext des Ritus mehrfach strafbedroht wäre.

Genitalverstümmelung - was wollen wir wirklich?

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