Ärzteschaft
Ärzte, Apotheker und Zahnärzte für gemeinsame digitale Agenda
Mittwoch, 17. Januar 2018
Berlin – Nachdem Ende September des vergangenen Jahres die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bereits eine Absichtserklärung zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen unterzeichnet hatten, ist jetzt auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) dem Letter of Intent beigetreten.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreite unaufhaltsam voran, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der drei Bundesorganisationen. „Ärzte, Apotheker und Zahnärzte wollen diesen Prozess gemeinsam gestalten und dabei die Chancen neuer Technologien für Patienten und Heilberufe so gewinnbringend wie möglich nutzen.“ Um dieses Ziel zu erreichen, wollen sie eine gemeinsame digitale Agenda entwickeln und umsetzen.
Digitalisierung eine zentrale Herausforderung
„Die digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen wird eine der zentralen Herausforderungen in den nächsten Jahren sein. Gemeinsam mit der Politik müssen wir eine übergreifende E-Health-Strategie für die Gesundheitsversorgung entwickeln. Wir freuen uns, dass sich nun auch die Zahnärzte unserer Absichtserklärung zu einer digitalen Agenda angeschlossen haben“, erklärte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Medikationsplan nur erster Schritt
In dem Papier betonen die Organisationen die Bedeutung der Telematikinfrastruktur als wichtige Basis für die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie befürworten zudem den Einsatz neuer Technologien in allen Anwendungsbereichen. Unter anderem wollen sie sich dafür einsetzen, die sichere intersektorale Kommunikation zwischen den Heilberuflern schnellstmöglich auszubauen, „damit die Arzneimitteltherapiesicherheit gerade im Falle von Polymedikation verbessert wird“.
Der bundesweite Medikationsplan sei nur ein erster Schritt und nicht ausreichend. So sei eine sichere Arzneimitteltherapie ohne eine konsistente E-Health-Architektur mit klaren Kommunikationsstrukturen unter den Akteuren langfristig nicht denkbar, erläuterte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
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Im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Patientenakte halten KBV, KZBV und ABDA einheitliche Standards und Schnittstellen für erforderlich. Bei der Konzeption und Umsetzung der Patientenakte fordern sie für die Heilberufler eine führende Rolle ein. „Persönliche elektronische Gesundheitsakten auf Basis von § 68 SGB V können eine sinnvolle Ergänzung des elektronischen Patientenfaches der elektronischen Gesundheitskarte darstellen“, heißt es weiter in der Absichtserklärung.
Auch nach Veröffentlichung der Datenschutzgrundverordnung sehen die Organisationen zudem die Notwendigkeit, die Regelungen zum Datenschutz weiterzuentwickeln, um den Versorgungsalltag rechtssicher zu gestalten. Datensouveränität, Datenschutz und Datensicherheit müssten dabei höchsten Ansprüchen genügen und für alle Beteiligten jederzeit gewährleistet sein, hob der KZBV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Eßer hervor.

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