Politik
Kritik an AfD-Vorstoß zu Altersfeststellung bei Flüchtlingen
Freitag, 19. Januar 2018
Berlin – Der Bundestag hat auf Antrag der AfD-Fraktion heute über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen beraten. Ein von den Rechtspopulisten vorgelegter Antrag sieht eine obligatorische Altersfeststellung und Strafen bei Falschangaben vor. Dafür erntete die AfD breiten Widerspruch.
Die AfD behauptet in ihrem Antrag, unzutreffende Einstufungen von Flüchtlingen verursachten jährliche Kosten von 3,5 Milliarden Euro. Zudem seien die Betroffenen vor strafrechtlicher Verfolgung weitgehend und vor Abschiebung vollständig geschützt. Deshalb seien etwa auch Genitaluntersuchungen zumutbar.
Polemikvorwurf an die AfD
Die stellvertretende Unionsfraktionschefin Nadine Schön (CDU) warf der AfD vor, nur einen „Aufhänger“ zu suchen, um pauschal gegen Flüchtlinge hetzen zu können. Schön kritisierte den Vorstoß der AfD als „polemisch“. Die Rechtspopulisten ließen die schlimmen Erlebnisse vieler junger Flüchtlinge unerwähnt und äußerten sich nicht zur notwendigen Hilfe.
Schön räumte aber ein, dass es bei der Altersfeststellung junger Flüchtlinge Mängel gebe. So versäumten es Jugendämter häufig, das Alter etwa durch medizinische Untersuchungen feststellen zu lassen, obwohl es eigentlich notwendig wäre. Deshalb trete die Union an diesem Punkt für bundeseinheitliche Standards ein. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte Altersfeststellungen in jenen Fällen gefordert, in denen kein offizielles Personaldokument vorliegt.
Die SPD-Abgeordnete Gülistan Yüksel verwies darauf, dass es bereits gesetzliche Bestimmungen zur Altersfeststellung gebe. Allein die Behauptung, minderjährig zu sein, reiche noch nicht aus, um entsprechende Leistungen zu erhalten. Sollte sich aber eine Nachbesserung als erforderlich erwiesen, wolle sich die SPD dem nicht verschließen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hatte sich bereits kürzlich gegen umfassende Alterstests bei Asylbewerbern ausgesprochen. „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, sagte Montgomery der Süddeutschen Zeitung mit Blick auf die Möglichkeit, das Alter von Menschen mithilfe eines Röntgenbildes festzustellen. „Das lehnen wir deswegen ab.“ Röntgen ohne medizinische Indikation sei „ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, sagte Montgomery. Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig.
Die Diskussion über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen war durch den Fall eines jungen Afghanen in Gang gekommen, der im pfälzischen Kandel seine 15-jährige Exfreundin erstochen haben soll. Der Verdächtige ist wohl ebenfalls 15 Jahre alt, es gab aber Zweifel an seinem Alter. © afp/EB/aerzteblatt.de

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