Politik
Urteil zu Arzt-Bewertungsportalen erst im Februar
Dienstag, 23. Januar 2018
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am 20. Februar sein neues Urteil zu Arzt-Bewertungsportalen im Internet verkünden. Das teilte der BGH nach der heutigen mündlichen Verhandlung mit. Streitig war, ob solche Portale immer eine vollständige Liste aller Ärzte anbieten dürfen, oder ob Ärzte ihre Löschung fordern können (Az.: VI ZR 30/17).
Im konkreten Fall verlangt eine Kölner Hautärztin von dem Bewertungsportal Jameda, ihr Profil komplett zu löschen. Anlass waren mehrere schlechte Bewertungen, deren Beanstandung durch die Ärztin erst nach Einschaltung eines Anwalts zur Löschung führte. Durch die Aufnahme in das Bewertungsportal sieht die Ärztin ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Dagegen argumentiert Jameda, nur „vollständige Arztlisten“ würden dem Recht der Patienten auf freie Arztwahl gerecht.
In einem vergleichbaren Streit hatte der BGH Jameda 2014 recht gegeben. Zwar greife die Speicherung der Daten in die Rechte der Ärzte ein, das große öffentliche Interesse an Bewertungsportalen wiege aber schwerer. Nach einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2016 müssen Bewertungsportale Beanstandungen von Ärzten aber ernsthaft prüfen und unfaire Kommentare gegebenenfalls löschen. © dpa/may/aerzteblatt.de

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