Ärzteschaft
Geplantes Arztinformationssystem darf nicht zur Verordnungskontrolle führen
Donnerstag, 25. Januar 2018
Berlin – Vor Fehlentwicklungen bei dem geplanten Arztinformationssystem (AIS) haben jetzt mehrere Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen gemeinsam gewarnt. „Aus ‚Information‘ darf keine ‚kassengesteuerte Verordnungskontrolle‘ werden, die zu Verordnungseinschränkungen und einer Verschärfung der Regressbedrohung der Ärzte führen würde“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutscher Krankenhausgesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und der BAG Selbsthilfe.
Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln schneller und stärker zum Wohle der Patientenversorgung eingesetzt werden. Bei dieser Nutzenbewertung legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen eines neu in den Markt eingeführten Arzneimittels gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie fest.
Umsetzung in Praxisverwaltungssystemen
Der Zusatznutzen ist Grundlage für die nachfolgenden Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer. Die G-BA-Entscheidung über den Zusatznutzen muss Ärzten rasch und gut verständlich zur Verfügung stehen, damit Patienten davon profitieren können. Die G-BA-Beschlüsse sollen daher schnell und einfach in allen Praxisverwaltungssystemen verfügbar sein.
Allerdings sind die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung des G-BA nicht unmittelbar in ein AIS übertragbar. „In der Regel basiert die frühe Nutzenbewertung auf einer, seltener auf mehreren klinischen Studien mit einer selektierten Studienpopulation, die im Versorgungsalltag so nicht immer anzutreffen ist“, warnen die Gesundheitsorganisationen jetzt in ihrer Stellungnahme.
Außerdem führten fehlende Studien für bestimmte Patientengruppen mitunter dazu, dass ein Zusatznutzen für das Arzneimittel insgesamt als nicht belegt gelte – aber die einzelnen nicht erfassten Patientengruppen dennoch davon profitieren könnten.
Darüber hinaus stünden Ärzte immer wieder vor der Situation, dass der Therapiestandard bei einzelnen Patienten versage. Diese Patienten brauchten Alternativen von zugelassenen Wirkstoffen, selbst wenn für diese Alternativen in der einen oder anderen Subgruppe ein Zusatznutzen nicht oder noch nicht belegt sei, so die Gesundheitsorganisationen. „Die Verordnung des Arzneimittels darf in diesen Fällen nicht als unwirtschaftliches Verhalten gelten“, betonen die Organisationen.
In einem Interview mit KV-on äußerte sich kürzlich auch Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, kritisch zu dem AIS. „Die Sache ist, dass damit auch eine Arzneimittelsteuerung vorgenommen werden kann, indem die Informationen so aufbereitet werden, dass dem Arzt sozusagen in den Mund oder in die Hand gelegt wird, was er zu verordnen hat. Das sind Dinge, die wir ablehnen und für ungeeignet halten“, betonte er.
Auch die praktische Umsetzung des AIS ist noch schwierig. Die Gesundheitsorganisationen betonen in ihrer Stellungnahme, dass die Krankenkassen die Kosten für das System übernehmen müssen. Pharmazeutische Hersteller dürften keinen Einfluss darauf haben. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

