Politik
Qualitätsvereinbarung soll Pflege von Wachkomapatienten verbessern
Freitag, 26. Januar 2018
Berlin – Einen Vertrag über Qualitätsstandards bei der Betreuung von Wachkomapatienten und anderen intensivpflegebedürftigen Menschen haben die Ersatzkassen mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) geschlossen. Bei der Vereinbarung geht es um die pflegerische Betreuung im häuslichen Umfeld. Die Patienten, die unter anderem auch künstlich beatmet werden müssen, haben rund um die Uhr einen sehr komplexen medizinischen und behandlungspflegerischen Hilfebedarf.
Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) war die Landschaft der intensivpflegerischen Versorgung bislang „eher zersplittert“, denn die Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den speziellen Pflegediensten wurden in der Regel von einzelnen Krankenkassen und Diensten vor Ort geschlossen. Der neue Vertrag regelt dagegen bundesweit die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst.
Klare Vorgaben
„Für uns steht die Versorgungsqualität der Betroffenen im Mittelpunkt. Und das bedeutet, dass die Menschen im häuslichen Umfeld bleiben und professionell vom Pflegedienst betreut werden“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
Laut dem Vertrag muss der Pflegedienst beispielsweise eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut oder einer vergleichbaren Qualifikation vorweisen können und an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung des Pflegedienstes in die Lage versetzt werden, krankenpflegerische Maßnahmen ganz oder teilweise zu übernehmen.
„Wir setzen gemeinsam Standards, die den Lebensumständen des betroffenen Personenkreises Rechnung tragen und das fachlich erforderliche Niveau sichern“, sagte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. Der Abschluss sei „ein Meilenstein für die Intensivpflege in Deutschland“.
Bundesweit gibt es laut bpa und vdek rund 15.000 Menschen, welche die ambulante außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen. Die Kosten aller Krankenkassen lagen 2017 bei deutlich über einer Milliarde Euro. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

