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Ärzteschaft

Bundespsychotherapeuten­kammer fordert zügige Reform der Bedarfsplanung

Montag, 29. Januar 2018

Berlin ­– Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die künftige Bundes­regierung auf, die Versorgung psychisch kranker Menschen auf dem Land zu verbessern. Damit sie dort die gleichen Chancen auf eine Behandlung haben wie in der Stadt, seien bis zu 4.000 neue Niederlassungen notwendig, heißt es in einer Mitteilung der BPtK.

Nach Vorstellung der Kammer sollte die neue Bundesregierung deshalb den Gemein­samen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Reform der psychotherapeutischen Bedarfs­planung beauftragen und noch im aktuellen Jahr die Verhältniszahlen für die Arzt­gruppe der Psychotherapeuten auf dem Land und in der Stadt einheitlicher gestalten.

Beträchtliche Unterschiede zwischen Stadt und Land

Während sich in Städten 36,1 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner niederlassen dürfen, sind es in ländlichen Regionen im ungünstigsten Fall nur 12,8 Psychothera­peuten je 100.000 Einwohner. „Die beträchtlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land sind nicht zu begründen“, sagte BPtK-Präsident Dietrich Munz.

Psychische Erkrankungen gebe es auf dem Land nur unwesentlich seltener als in der Stadt. Epidemiologische Daten zeigten, dass in Großstädten 30 Prozent der Menschen jedes Jahr psychisch krank werden, auf dem Land seien es 27 Prozent, erklärte er.

Der Gesetzgeber müsse diesmal dafür sorgen, dass der G-BA sich an Aufträge und Fristen hält, fordert die BPtK weiter. „Denn den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2016 insbesondere die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, hat der G-BA bis heute nicht umgesetzt“, so Munz.

Verantwortlich dafür sind nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer die beiden großen Akteure im G-BA. Der GKV-Spitzenverband spreche in Verkennung der Realität von „Überversorgung“. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung spielten honorarpolitische Überlegungen eine zentrale Rolle.

Obwohl Psychotherapeuten in großen Teilen extrabudgetär vergütet würden, bestehe für die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gefahr, dass sie für niedergelassene Ärzte geringere Einkommens­zuwächse verhandeln könnten, wenn sie psychotherapeutische Praxen zulassen, glaubt BPtK-Präsident Munz. „Der Gesetzgeber darf dieses eigen­nützige Aufschieben seiner Aufträge nicht mehr hinnehmen“, fordert er. © EB/pb/aerzteblatt.de

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