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Politik

Kliniken plädieren für Freistellregelungen von Transplantations­beauftragten

Montag, 29. Januar 2018

/dpa

Düsseldorf – Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen (NRW) schließen sich der Forderung der beiden Ärztekammern des Landes an, die Freistellung von Transplanta­tionsbeauftragten konkreter zu regeln.

„Den Tiefpunkt von nur 146 Organentnahmen im vergangenen Jahr in NRW können wir nicht tatenlos hinnehmen. Die Konkretisierung der bestehenden Freistellungsregelung der Transplantationsbeauftragten in unseren Krankenhäusern sehen wir mit als eine sinnvolle Möglichkeit an, die Rahmenbedingungen für mehr Organspenden in NRW zu verbessern“, sagte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW heute in Düsseldorf.

Vorbild Bayern

Die aktuelle Gesetzeslage sieht im Paragraf 4 Absatz 4 des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes NRW eine Freistellung vor, „wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist“ – nennt aber anders als es Regelungen zum Beispiel in Bayern vorsehen – dafür keine konkreten Personalschlüssel.

Am 24. Januar hatten die beiden Ärztekammern in NRW bei einem Treffen mit Transplantationsbeauftragten und Vertretern des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales angesichts der niedrigen Organspendezahlen in NRW gefordert, die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken von ihrer Routinearbeit freizustellen.

Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen wollen Transplantations­beauftragte entlasten

Münster/Düsseldorf – Die Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern sollten von Routinearbeiten freigestellt und dies im Landeskrankenhausgesetz von Nordrhein-Westfalen (NRW) verbindlich festgeschrieben werden. Dafür haben sich die Ärztekammern Westfalen-Lippe (ÄKWL) und Nordrhein (ÄKNO) angesichts der stark rückläufigen Zahl der Organspenden ausgesprochen. (...)

„Ihr Engagement wird behindert durch hohes Arbeitsaufkommen und Zeitmangel, die fehlende Akzeptanz innerhalb des Krankenhauses oder die Tatsache, dass sie für ihre Organspende-Tätigkeit nicht freigestellt werden“, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst. „Damit die Transplantationsbeauftragten ihre Aufgaben umfänglich erledigen können, braucht es verbindliche Regelungen zu deren Freistellung und Honorierung“, betonte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke.  

Beide erklärten, die Ärzteschaft könne nicht länger zusehen, wie jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste stürben. Deshalb müssten die Kliniken stärker in die Pflicht genommen und die Rahmenbedingungen der Arbeit der Transplantations­beauftragten mit verbindlichen Regelungen im Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben werden.

Für mehr Information und Aufklärung plädiert unterdessen die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). „Alle Menschen sollen aufgeklärt eine individuelle Entscheidung treffen können, egal ob dafür oder dagegen“, heißt es in einer aktuellen Erklärung der Studierendenvertretung. Wichtig sei, dass Gesundheitsberufe in der Erkennung und dem Umgang mit dem Hirntod geschult und hierfür hinreichend sensibilisiert würden.

Die bvmd fordert die kommende Bundesregierung auf, den gesellschaftlichen und politischen Diskurs zur Organspende weiterzuführen. „Im Zentrum steht hierbei die neutrale Aufklärung, um Vorurteile und Missverständnisse abzubauen und den Entscheidungsprozess zu unterstützen“, so die bvmd. © hil/aerzteblatt.de

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