Politik
Patientenbeauftragte stellt acht Forderungen an Gesundheitspolitik
Dienstag, 30. Januar 2018
Berlin – Die Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), fordert von der künftigen Bundesregierung, die Menschen bewusster in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems zu stellen.
Sie betont, zwar erhielten Patienten und Pflegebedürftige in Deutschland eine hochwertige Versorgung, allerdings gehe es im Gesundheitssystem auch oft um Geld und Einfluss – Patienten und Pflegebedürftige „geraten dabei allzu leicht aus dem Blickfeld“, so Fischbach. Ihre Forderung nach mehr Patientenzentrierung konkretisiert sie anhand von acht Punkten.
Verpflichtende Personaluntergrenzen
Die Patientenbeauftragte fordert, für alle bettenführenden Abteilungen verpflichtende Personaluntergrenzen einzuführen. „In einem zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob – wie in der Altenpflege – ein wissenschaftliches Instrument zur Personalbemessung im Krankenhaus entwickelt werden kann“, so Fischbach.
Wichtig sei außerdem, die Gesundheitsfachberufe aufzuwerten. „Pflegefachkräfte und andere Gesundheitsfachberufe sind zusammen mit Abstand die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und von erheblicher Bedeutung für die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen. Die Attraktivität dieser Berufe muss durch kostenlose und moderne Ausbildungen und durch eine angemessene Vergütung in und nach der Ausbildung gekennzeichnet sein“, betont sie.
Mehr Transparenz notwendig
Die Patientenbeauftragte fordert außerdem mehr Transparenz über die Qualität in den Einrichtungen des Gesundheitssystems. „Deshalb muss die in der letzten Legislaturperiode im Krankenhausbereich begonnene Entwicklung zu mehr Transparenz über die Versorgungsqualität mutig fortgeführt und auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden“, so Fischbach.
Dafür seien Methoden und Indikatoren zu entwickeln, mit denen Qualität und Patientensicherheit im ambulanten wie im stationären Bereich gemessen und verständlich abgebildet werden könnten.
Mehr Transparenz sei auch bei den Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen nötig. Diese würden häufig als willkürlich wahrgenommen. „So gilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vielen Patienten als der verlängerte Arm der Krankenkassen – nicht zuletzt, weil in seinen Verwaltungsräten Kassenmitarbeiter vertreten sind. Der MDK muss deshalb mit dem Ziel größerer Unabhängigkeit weiterentwickelt werden. Darüber hinaus müssen die Widerspruchsausschüsse der Kranken- und Pflegekassen transparenter werden sowie zeitnah und unabhängig entscheiden“, sagte sie.
Terminservicestellen verbessern
Des Weiteren müssten die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen durchgehend besser erreichbar sein, andernfalls müsse „ gesetzlich nachgesteuert werden“, so Fischbach. Sie fordert außerdem, es Patienten zu vereinfachen, bei möglichen Behandlungsfehlern Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.
Fischbach kritisierte außerdem, ambulante Rehamaßnahmen vor Ort entlasteten pflegende Angehörige nicht ausreichend. Für pflegende Angehörige müsse daher der Grundsatz „ambulant vor stationär“ korrigiert werden. Wichtig sei außerdem, die Kurzzeitpflege auszubauen. Diese sei eine wichtige Hilfe, wenn aufgrund einer Krisensituation Angehörige die Pflege eine Zeitlang nicht leisten könnten oder Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend hilfebedürftig seien. Betroffene fänden im Augenblick jedoch häufig keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Umgebung, kritisierte die Patientenbeauftragte. © hil/aerzteblatt.de

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