Politik
Bundesverfassungsgericht könnte Änderungen für Fixierungen in der Psychiatrie erwägen
Mittwoch, 31. Januar 2018
Karlsruhe – Zwei Tage lang hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich aufgrund zweier Verfassungsbeschwerden aus Bayern und Baden-Württemberg mit Fixierungen in der Psychiatrie befasst (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16). Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Die Änderungen könnten weitreichende Folgen haben.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass die Patienten in beiden verhandelten Fällen – einer stark betrunken und einer aggressiv – über mehrere Stunden ans Bett gefesselt worden waren. Dies hatten Ärzte angeordnet, aber keine Richter. Die Betroffenen beklagen eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit der Person.
Schwieriges Thema
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sprach gestern zu Prozessbeginn von einem „schwierigen Thema“. Freiheitsentziehung etwa durch eine Fixierung an mehreren Körperteilen sei die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung und nur in besonderen Fällen durch das Grundgesetz gedeckt.
Immer wieder ging es in den Anhörungen der Experten um einen Richtervorbehalt, also darum, ob eine Zwangsmaßnahme nicht nur medizinisch angeordnet, sondern auch von einem Richter abgesegnet werden muss – idealerweise vorher, zumindest aber nachträglich. Die derzeitigen Regelungen zum Richtervorbehalt sind bundesweit aktuell sehr unterschiedlich. Bislang haben Berlin, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Einschaltung eines Richters vorgeschrieben. Mehrere Richter berichteten allerdings auch über Probleme, in den Nachtstunden Bereitschaftsrichter vorzuhalten.
Fixierungen weitgehend verhindern
Künftig denkbar wäre es zum Beispiel, dass Fixierungen in Notfällen zwar weiterhin von Ärzten angeordnet werden dürfen, ein Richter aber innerhalb einer bestimmten Zeit eingeschaltet werden muss. Noch ist aber unklar, wie genau die obersten Verfassungsrichter entscheiden. Allerdings erkundigten sich alle sieben Richter des Zweiten Senats wiederholt und sehr genau nach den Verfahrensabläufen, wenn Menschen zum Beispiel von der Polizei in psychiatrische Einrichtungen eingeliefert werden.
Für einen Richtervorbehalt sprachen sich viele Ärztevertreter aus. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Arno Deister, forderte etwa, dass „wiederholte oder längerfristige Fixierungsmaßnahmen“ genehmigt werden müssen. Er wies er auf die Notwendigkeit von politischen Weichenstellungen und insbesondere auf die erforderlichen Verbesserungen in der Versorgung hin, damit Fixierungen weitestgehend verhindert werden können.
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Zwangsmaßnahmen müssten zukünftig bundesweit einheitlich und für alle Bereiche der Medizin erfasst werden, sagte er. An erster Stelle müsse „das Bemühen stehen, dass gefährliche Situationen gar nicht erst auftreten“. Zur Vermeidung und Reduzierung von Zwangsmaßnahmen sei „eine qualitativ und quantitativ ausreichende Personalausstattung unverzichtbar“.
Betroffene wünschen sich Dokumentationspflicht
Die Befragung von Experten machte deutlich, dass die Zahl der Fesselungen von Patienten in Ländern wie den Niederlanden und der Schweiz im Verhältnis zur Bundesrepublik deutlich geringer ist. Allerdings zeigte sich durch intensives Nachfragen, dass andere Modelle an anderen Stellen Schwachpunkte haben. Und offenbar gibt es Unterschiede, ob ein Betroffener die Isolierung als schlimmer empfindet oder eine Fesselung – entwürdigend kann beides wahrgenommen werden. Nach Schätzungen werden etwa fünf Prozent der Patienten während eines Psychiatrieaufenthalts fixiert.
Für Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrie-Betroffener wäre es hilfreich, eine Dokumentationspflicht einzuführen – denn dann gehe deren Zahl „schlagartig in den Keller“. Seibt sprach von einem Machtgefälle zwischen Patienten auf der einen sowie Ärzten und Pflegern auf der anderen Seite. Der Umgang mit Erkrankten sei „eine Haltungsfrage“. Für Verbesserungen auf dem Weg zu einer möglichst gewaltfreien Psychiatrie gibt es nach seinen Worten „riesigen Spielraum“.
Der besteht indes offenbar nicht, wenn Menschen etwa durch den Konsum von Drogen hochaggressiv sind. Nach der Einnahme solcher psychoaktiver Substanzen kann es nach Einschätzung von Fachleuten oft keine Alternative zu einer Fixierung oder Isolierung geben. Schließlich ist dann auch die Gesundheit anderer Patienten und des Personals gefährdet. © dpa/kna/may/aerzteblatt.de

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