Ärzteschaft
KV Mecklenburg-Vorpommern fordert mehr Engagement gegen Ärztemangel
Mittwoch, 31. Januar 2018
Schwerin – Auf die Fördermaßnahmen für den medizinischen Nachwuchs in Mecklenburg-Vorpommern hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes mit einer Bestandsaufnahme hingewiesen. Laut der KV ist zunehmend auch die Politik gefragt, gegen den Ärztemangel vorzugehen.
Mitte November 2017 praktizierten 1.163 Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern. Die gesetzliche Bedarfsplanung wies dabei landesweit 126 offene Hausarztstellen aus. Von 27 Planungsbereichen seien 15 von einer drohenden Unterversorgung im hausärztlichen Bereich betroffen, hieß es aus der KV. In den kommenden fünf Jahren würden voraussichtlich 250 Hausärzte aus Altersgründen Nachfolger für ihre Praxen benötigen. Handlungsbedarf gebe es aber auch im fachärztlichen Versorgungsbereich, etwa bei Kinderärzten, Neurologen, Psychiatern und Hautärzten.
Engpass in der Versorgung
20 Kliniken mit 62 Rotationsstellen stehen in Mecklenburg-Vorpommern für die Facharztausbildung Allgemeinmedizin im Land zur Verfügung. „Diese beschränkte Anzahl stellt sich zunehmend als Engpass dar, weil zunächst die klinischen Abschnitte der Weiterbildungsordnung absolviert werden müssen“, hieß es aus der KV.
Eine eigens in der KV eingerichtete Koordinierungsstelle organisiere eine möglichst wartezeitenfreie Weiterbildung zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten der jungen Ärzte. Gemeinsam mit den Kliniken und der Krankenhausgesellschaft M-V arbeite die KV daran, die Zahl der stationären Weiterbildungsstellen auszubauen.
Seit Oktober 2016 können auch grundversorgende Fachrichtungen, zum Beispiel die Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Kinder- und Jugendmedizin in der Weiterbildung zum Facharzt gefördert werden. 2017 entfielen 19,6 Förderstellen auf Mecklenburg-Vorpommern. „Nachdem im ersten Jahr der Förderung bereits 14 förderfähige Stellen besetzt waren, ist abzusehen, dass in Kürze der Bedarf größer sein wird, als Stellen zur Verfügung stehen werden“, hieß es aus der KV. Sie fordert daher, dieses Kontingent zu erhöhen.
Investitionskostenzuschüsse möglich
Wollen sich Hausärzte in von medizinischer Unterversorgung bedrohten Gebieten niederlassen, können sie – bereits seit 2008 – einen Investitionskostenzuschuss für eine Praxiseröffnung in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Der pro Praxisgründung oder -übernahme in medizinisch unterversorgten Gebieten zur Verfügung stehende mögliche Höchstbetrag beläuft sich auf 75.000 Euro.
In Gebieten mit drohender Unterversorgung ist eine Förderung zwischen 25.000 und 50.000 Euro möglich. Darüber hinaus wird die Gründung von Außenstellen/Zweigpraxen mit bis zu 20.000 Euro und die Anstellung eines Arztes ebenfalls mit bis zu 20.000 Euro gefördert. Auch Umzugskosten oder Kinderbetreuungskosten können im Interesse der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung übernommen werden.
Durch die verschiedenen Maßnahmen der Investitionskostenzuschüsse wurden seit 2008 mehr als 160 Ärzte/Praxen in Mecklenburg-Vorpommern mit mehr als 6,2 Millionen Euro gefördert. 2017 haben 16 Ärzte/Praxen eine Förderung von mehr als 630.000 Euro in Anspruch genommen. Für 2018 stehen rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung.
„Allein diese Aktivitäten der KV und der Krankenkassen werden allerdings nicht ausreichen, um zukünftig die ambulante Versorgung weiterhin auf hohem Niveau sicherzustellen. Notwendig sind strukturelle Maßnahmen des Gesetzgebers und auch der Landespolitik“, hieß es aus der KV.
Entscheidend sei, die Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit so zu gestalten, dass die Attraktivität der Niederlassung wieder gesteigert werde. Dazu gehören laut der KV unter anderem, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Regressrisiken abzuschaffen. © hil/aerzteblatt.de

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