Politik
Koalitionsverhandlungen: Acht Seiten zu Gesundheit und Pflege
Freitag, 2. Februar 2018
Berlin – Union und SPD machen Fortschritte bei den Themen Gesundheit und Pflege. Das zeigen Vorschläge aus einem achtseitigen Papier, über das CDU, CSU und SPD derzeit verhandeln und das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Deutliche Änderungen sind in der Pflege und der Krankenhausfinanzierung vorgesehen.
Der Entwurf wird in Beobachterkreisen bereits als Grundlage für das Kapitel Gesundheit und Pflege des Koalitionsvertrags gehandelt. Mehrfach dokumentiert der Entwurf aber noch unterschiedliche Positionen beider Seiten. Auf die SPD-Forderungen nach gleichem Arzthonorar für gesetzlich und privat Versicherte und mehr Wechselmöglichkeiten für Beamte zu gesetzlichen Krankenkassen geht das Papier noch nicht ein.
Klärung der Systemfrage entscheidend
Bei den großen Themen rund um die medizinische Versorgung und andere gesundheitspolitische Themen müsse zunächst die „Systemfrage“ entschieden werden, war aus gut informierten Kreisen zu erfahren. Dem Vernehmen nach sollen die drei Parteichefs die Frage einer Bürgerversicherung oder eines ähnlichen Modells klären, bevor die Verhandlungsgruppe weitere Schritte und Programme festlegen kann. Diese Entscheidung wird für dieses Wochenende erwartet. Danach sei es „eine Sache von 30 Minuten“, bis man sich auf Verbesserungen für gesetzlich Krankenversicherte geeinigt habe, so lautete es aus Verhandlungskreisen.
Ab heute gehen die 91 Verhandler in eine Klausursitzung. Dabei stellen alle 18 Arbeitsgruppen in großer Runde noch einmal ihre Ergebnisse vor. In der Gesundheitspolitik hatte sich die 17-köpfige Runde der Gesundheitsexperten bereits auf ein Sofortprogramm von 8.000 Stellen in der Altenpflege geeinigt. Diese könnten aus Mitteln der gesetzlichen Pflege- oder Krankenversicherung erfolgen, wie dem Entwurf zu entnehmen ist. Eine konzertierte Aktion unter anderem mit einer Ausbildungsoffensive und Anreizen für mehr Vollzeit soll die Personalsituation entspannen.
Flächendeckende Tarifverträge
Nachts sollen Heime tendenziell mehr Personal bereitstellen. Man wolle nicht zuletzt im Hinblick darauf „verbindliche Personalbemessungsinstrumente“ entwickeln. Eine bessere, gleichmäßigere Bezahlung soll es laut Entwurf durch flächendeckende Tarifverträge und eine Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West geben. Die Angebote für Pflegepausen für Angehörige (Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege) sollen zu einem flexiblen jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst werden.
Vorgesehen ist auch, dass auf das Einkommen für Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Die Vorschläge sollen alles in allem nur der Anfang für eine Stärkung der ambulanten und stationären Pflege sein, hieß es aus Verhandlungskreisen. Auch setze man auf die Wirkung der Pflegereformgesetze der vergangenen Legislaturperiode, hieß es.
Länder sollen bei den Zulassungsausschüssen mitsprechen dürfen
Zu den Plänen der möglichen großen Koalition gehört auch, dass beispielsweise die Länder in Fragen der Versorgung gestärkt werden sollen. So sollen sie ein Mitspracherecht in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bekommen sowie mehr Rechte bei der Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Beim G-BA planen die Koalitionäre, die Verfahren zu beschleunigen, „indem Aufgabenkatalog und die Ablaufstrukturen gestrafft werden“, heißt es in dem Entwurfspapier.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll in den kommenden zwei Jahren Vorschläge zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung vorlegen. Dazu sollen dem Vernehmen nach auch Fragen der Bedarfsplanung, Honorierung, Codierung und Kooperation der Gesundheitsberufe gehören. Vorgesehen ist zudem, dass es mehr Landärzte geben soll. Dafür soll die Bedarfsplanung kleinräumiger und bedarfsgerechter werden, wie es heißt. Zulassungssperren sollen in ländlichen Gebieten entfallen. Den Innovationsfonds wollen SPD und Union über das Jahr 2019 hinaus weiterlaufen lassen. Er soll jährlich allerdings statt bislang 300 Millionen Euro dann 200 Millionen Euro erhalten.
Pflegepersonalkosten unabhängig von den Fallpauschalen vergüten
Deutliche Änderungen könnte es im Hinblick auf die Krankenhausfinanzierung geben. Der Entwurf schlägt vor, das bestehende Fallpauschalensystem (DRG) zu verändern. „Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden“, heißt es darin. Die Krankenhausvergütung werde auf „eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt“. Die DRG-Berechnungen sollen um die Pflegepersonalkosten bereinigt werden.
Bei der Krankenhausfinanzierung soll der Strukturfonds um weitere vier Jahre verlängert werden. Der Fonds soll weiterhin dafür eingesetzt werden, Umstrukturierungen und die Digitalisierung der Häuser zu fördern. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes sind sich Union und SPD aber noch nicht über die Finanzierung des Fonds einig. Während die SPD vorschlägt, dass Bund und Länder eine Milliarde Euro jährlich einbringen, will die Union die Bundesmittel durch die Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung decken. Bei der Notfallversorgung soll es offenbar einen gemeinsamen Sicherstellungsauftrag von Kassenärztlichen Vereinigungen und Landeskrankenhausgesellschaften geben.
Angedacht wird darüber hinaus, dass den Krankenhäusern die Tarifsteigerungen von Pflegekräften vollständig refinanziert werden. Sie müssen aber nachweisen, dass das Geld bei den Mitarbeitern ankommt. Ebenso vorgesehen sind Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen. Bislang sollte dies nur für pflegeintensive Abteilungen gelten. Krankenkassen und Krankenhäuser erhalten den Auftrag, die Details zu verhandeln.
Die künftigen Koalitionäre wollen dem Entwurf zufolge auch die Arbeitsteilung zwischen Zentren für schwere und komplexe Erkrankungen, Kliniken für die Grundversorgung und ambulanten Schwerpunktpraxen stärken. Gegen den enormen Mangel an Spenderorganen sollen Kliniken Transplantationsbeauftragte freistellen müssen, heißt es in dem Papier. Auch soll die Entnahme von Organen besser vergütet werden.
Interessant ist auch die Verhandlungslage bei den GKV-Finanzen. Hier hatte man sich in den Sondierungen bereits auf die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung geeinigt. Allerdings ist offenbar noch strittig, ob die Zusatzbeiträge, die einzelne Kassen verlangen, jeweils hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden oder ganz entfallen und damit von Krankenkassen selbst festgelegt werden sollen. Als Startschuss ist derzeit der 1. Januar 2019 angedacht, wie aus dem Entwurf des Papiers hervorgeht.
Der Block Prävention sieht eine Reihe von Vorhaben vor. So soll nach jahrelangen Diskussionen die Außenwerbung für Tabakwaren verboten werden. Die Tabak- und die Werbeindustrie waren stets dagegen und hatten entsprechende Initiativen torpediert. Darüber hinaus soll ein nationales Internetportal Patienten über Medizinfragen und Strukturen des Gesundheitswesens informieren. Ausbauen wollen Union und SPD die Patientenrechte. Geschädigte Patienten sollen durch einen Härtefallfonds entschädigt werden können – zumindest würden Vorschläge dafür geprüft, wie es heißt.
Elektronische Patientenakte bis Ende der Legislatur
Bei der Digitalisierung rücken Union und SPD die elektronische Patientenakte (ePA) und den weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur in den Vordergrund. Die ePA soll innerhalb dieser Legislaturperiode eingeführt werden, heißt es in dem Entwurf. Die Parteien bekräftigen damit aber lediglich lange bestehende Pläne. Auf den Prüfstand könnte laut Papier das ausschließliche Fernbehandlungsverbot kommen. Damit will sich auch der kommende Deutsche Ärztetag in Erfurt befassen.
Bei den Berufen will die nächste Große Koalition das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen. Für die Pflegeausbildung hatten Union und SPD dies bereits getan, allerdings mit langen Fristen. Der Hebammenberuf solle zum akademischen Beruf werden. Zum Masterplan Medizinstudium 2020 gibt es wenig Konkretes. Man wolle daran zügig weiterarbeiten, die Allgemeinmedizin soll gestärkt und die Zahl der Medizinstudienplätze aufgestockt werden. Details sind noch nicht genannt.
Uneinigikeit herrscht noch beim Thema Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dem Papier zufolge sind die Fronten verhärtet. Die SPD will den Versandhandel gestatten, um die Arzneimittelversorgung auf dem Land sicherzustellen. Die Union will diesen verbieten.
Montag entscheiden die Parteigremien
Die möglichen künftigen Koalitionäre planen, in der Klausursitzung an diesem Wochenende den Koalitionsvertrag fertig zu schreiben. Am Montag wollen die jeweiligen Parteigremien entscheiden. Die Parteispitzen gaben sich heute gelassen.
CSU-Chef Horst Seehofer sagte, er sei „überzeugt, dass wir das schaffen die nächsten Tage“. Er sei sehr guter Dinge, auch wenn noch viel ausstehe an Knackpunkten wie in der Gesundheitspolitik und beim Arbeitsrecht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht bei den Koalitionsverhandlungen noch eine „ganze Reihe sehr ernster Dissenspunkte“ mit der SPD. Aber man sei „guten Willens, sie zu überwinden“. „Da liegt noch ein Riesenstück Arbeit vor uns“, sagte Merkel heute.
Auch SPD-Chef Martin Schulz erklärte, es gebe „noch eine Menge an Verhandlungsbedarf in den unterschiedlichsten Bereichen“. Bei der sachgrundlosen Befristung, der Gesundheitspolitik werde sicher in den kommenden Tagen noch „hart“ verhandelt werden. „Wir stehen unter keinem Zeitdruck“, betonte er. Es gehe nun darum, dass wir „seriös und sehr detailliert über die letzten Punkte“ reden müssen, die zu einem Koalitionsvertrag führen könnten. © bee/may/dpa/aerzteblatt.de

GKV-PKV-Systemvergleich
Die ungerechte Beitragssatzverteilung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhindert bereits im Ansatz eine sinnvolle Grundsatzdiskussion darüber, welche der beiden Versicherungssysteme bzw. ärztlichen Vergütungssysteme Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nun größere Vor- bzw. Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben könnten:
1. In der GKV sind entgegen den Beteuerungen einer rein einkommensabhängig gestalteten, beitrags-orientierten Solidargemeinschaft oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Löhne und Gehälter von Gutverdienern auch für die Arbeitgeber beitragsfrei gestellt.
2. Allgemeiner Beitragssatz in der GKV 14,60% + Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer (AN): 7,30% + Zusatzbeitrag. Arbeitgeber (AG): 7,30% vom SV-Brutto bis zur BBG von 4.350,00 € monatlich in der GKV ergeben einen AN-Beitrag von 317,55 € ohne Zusatzbeitrag.
3. Wer 10.000,00 € brutto verdient, zahlt als AN in die GKV auch 317,55 € ohne Zusatzbeitrag ein, also nur noch 3,18% von seinem Gesamt-Brutto.
4. Wer 15.000 € monatlich verdient, wird mit mit nur 2,12% Arbeitnehmer-Krankenkassenbeitrag privilegiert.
5. GKV bedeutet außerdem: Krankengeld, kostenlose Mitversicherung für nicht-arbeitende Ehefrauen und Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Aber zugleich viel zu geringe EBM Honorarpauschalen bzw. Regelleistungsvergütungen (RLV) für niedergelassene Haus- und Fach-Vertragsärzte.
6. Private Krankenversicherung (PKV) bedeutet das Kopfpauschalen-Prinzip bei den Beitragseinnahmen: Versicherungsverträge für jedes einzelne Familienmitglied von der Wiege bis zur Bahre ohne Krankengeldanspruch für Berufstätige bei leistungsgerechterer ärztlicher Einzelleistungsvergütung nach GOÄ; allerding nach 31 Jahren ohne Novellierung und nach 21 Jahren ohne laufende Honoraranpassung.
GKV-beitragsfreie Mitversicherung, familien- und sozialpolitische Zusatzleistungen bzw. sonstige Versorgungsleistungen werden schon seit Jahren durch den steuerfinanzierten gesetzlichen Bundeszuschuss zur GKV nicht mehr refinanziert.
Bereits 2013 wurde das Gesamtvolumen versicherungsfremder Leistungen für die GKV auf rund 34 Milliarden Euro taxiert. Die größte versicherungsfremde Leistung ist der Versicherungsschutz für Personen, die selber keine Beiträge zahlen.
- Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder und Jugendliche in Höhe von rund 16 Milliarden €;
- die für nicht arbeitende Ehegatten in Höhe von rund 8,1 Milliarden €;
- die für Familienangehörige in Höhe von rund 5,6 Milliarden €;
- Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft mit Einnahmeverlusten durch Beitragsfreiheit in Höhe von etwa 1 Milliarde €;
- Haushaltshilfen oder Krankengeld für Eltern, wenn sie wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten können, in Höhe von etwa 3,9 Milliarden €;
- Leistungen zur Empfängnisverhütung...
Hinzu treten weitere versicherungsfremde, externe GKV-Leistungen mit Finanzierung sämtlicher Krankheitsfolgen von Alkohol, Tabak und Verkehrsunfällen, ohne dass auch nur ein Cent aus dem dazu gehörigen Steueraufkommen refinanziert würde. Des Weiteren alle Krankheitsfolgen für Attentatsopfer und ihre Angehörigen bzw. für durch Straftaten Verletzte und Unfallfolgen, wenn sie nicht durch Berufsgenossenschaften, Beihilfe, Private Krankenversicherung und Opferentschädigungen abgedeckt sind.
Damit fällt eine von der SPD unreflektiert geforderte "Bürgerversicherung à la GKV" schon wie ein Kartenhaus in sich zusammen, bevor überhaupt ein gesellschaftlicher Diskurs darüber möglich ist.
Das populistischen Täuschungsmanöver "Bürgerversicherung" ist in Wahrheit eine Mogelpackung im Gewand einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit "Zwei-Klassen-Beitragsmedizin" für 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland statt einer behaupteten "Zwei-Klassen-Medizin"
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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