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Telematikin­frastruktur: Weitere Anbieter für Konnektoren in Sicht

Freitag, 2. Februar 2018

/tournee, stockadobecom

Berlin – In die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) kommt Bewegung. Jetzt kündigte Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mehr Wettbewerb an. So sollen im ersten Halbjahr 2018 weitere Konnektoren auf den Markt kommen, noch im Februar wird es demnach einen zweiten Anbieter für den Praxisausweis (SMC-B) geben. Dieser kann bislang ausschließlich über die Bundesdruckerei bezogen werden.

Für den TI-Anschluss brauchen Praxen verschiedene Komponenten, unter anderem Konnektor, E-Health-Kartenterminal und Praxisausweis. Sämtliche Bestandteile müssen von der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte zugelassen sein. Aktuell ist jedoch lediglich ein Anbieter in der Lage, zertifizierte Konnektoren zu liefern. Dies soll sich demnächst ändern.

Preissenkungen wahrscheinlich

„Die gematik hat einen österreichischen Hersteller unter Vertrag genommen, der wird Mitte des Jahres liefern. Vielleicht werden sogar noch im ersten Halbjahr zwei weitere Konnektoren auf den Markt kommen“, erklärte KBV-Vorstand Thomas Kriedel in der aktuellen Ausgabe von KV-on und stellte zugleich deutliche Preissenkungen in Aussicht.

Die immer wieder gestellte Frage von Ärzten und Psychotherapeuten, ob sie zuzahlen müssten, beantwortete Kriedel mit einem klaren Nein. Das Gesetz sehe vor, „dass kein Arzt eigene Kosten, eigene Selbstbeteiligung dazu leisten“ müsse. Es sei aber möglich, dass Hersteller Verträge vorlegten, „die nicht aktuell die Refinanzierung aus dem laufenden Quartal garantieren“.

In diesem Zusammenhang riet Kriedel Ärzten und Psychotherapeuten erneut zu einer gründlichen Prüfung der Verträge. „Lassen Sie sich von Ihrem Händler, bevor Sie unterschreiben, garantieren, dass Sie die Kosten auch refinanziert bekommen.“ Bei Unsicherheiten stünden den Praxen die Kassenärztlichen Vereinigungen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Erneut forderte der KBV-Vorstand zudem, den Zeitrahmen für den verpflichtenden Beitritt zur TI bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern. „Damit hätten Ärzte und Industrie mehr Zeit, in aller Ruhe ihre Praxen auszustatten.“ Nach dem E-Health-Gesetz sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten ab 2019 zum Versichertenstammdaten­management verpflichtet. Anderenfalls drohen ihnen Honorarkürzungen von pauschal einem Prozent. © hil/sb/aerzteblatt.de

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