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Politik

Koalitionsvertrag: Von richtigen Akzenten bis zum Totenschein des Gesundheitswesens

Mittwoch, 7. Februar 2018

Die Koalitionsverhandlungen fanden in der CDU-Parteizentrale, dem Konrad-Adenauer-Haus in Berlin, ihren Abschluss. /dpa

Berlin – Union und SPD haben sich heute über letzte Details für einen Koalitions­vertrag verständigt. Das Wort „Bürgerversicherung“ taucht darin nicht auf. Eine wissenschaftliche Kommission soll aber bis Ende 2019 Vorschläge für eine Angleichung der Honorare für Ärzte bei privat und gesetzlich Krankenversicherten erarbeiten. Verbesserungen wurden in der Pflege vereinbart. Die Reaktionen von Akteuren aus dem Gesundheitswesen fallen gemischt aus. Die Ärzte bieten an, sich einzubringen.

Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), zeigte sich erfreut, dass das in den Koalitionsverhandlungen höchst strittige Thema des Vergütungs­systems „nicht mehr unter Zeitdruck entschieden worden ist“. Mit dem Vorschlag, eine wissenschaftliche Kommission einzurichten, die eine Angleichung der Honorare von gesetzlich und privat Krankenversicherten erörtern soll, hätten sich alle Beteiligten die Möglichkeit erhalten, sich noch einmal „eingehend“ mit dem Them zu befassen.

Dabei gelte es, sich mit „den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Vergütungssystem wie auch den möglichen strukturellen und finanziellen Verwer­fungen auseinanderzusetzen“, sagte Montgomery. „Wir brauchen hier vernünftige Lösungen. Die Ärzteschaft ist bereit, sich in die anstehenden Beratungen konstruktiv einzubringen“, betonte er.

Richtige Akzente gesetzt

Der BÄK-Präsident sieht ansonsten im dem Vertrag an „vielen Stellen durchaus richtige Akzente“ gesetzt. Das seien zum Beispiel die geplanten Maßnahmen gegen den Ärztemangel, wie die Förderungen von Landärzten und der Ausbau der Strukturfonds. Gut seien auch die vorgesehene Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, die geplante Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und der Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Auch mit der Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, Neuregelungen bei der Notfallversorgung und der Reform des Medizinstudiums sind wichtige Zukunftsthemen angesprochen.

Gesundheitsberufe, Prävention und E-Health stärken

Berlin – Union und SPD wollen gut ausgebildeten und motivierten Nachwuchs in den Gesundheitsberufen sichern. Sie betonen in ihrem heute vorgestellten Koalitionsvertrag die Freiberuflichkeit der Heilberufe, setzen auf attraktive Ausbildungsmöglichkeiten und die zügige Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020. Drei wichtige Themenkomplexe werden genannt: Die Studienplatzvergabe soll neu (...)

Die Kassenärztliche Bundsvereinigung (KBV) bot heute wie die BÄK an, sich aktiv an der Umsetzung künftiger Regierungsvorhaben zu beteiligen. „Wenn sich jetzt eine Bundesregierung bildet, stehen wir mit unserem Konzept KBV 2020 bereit, die künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen konstruktiv zu begleiten“, sagte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Man sei „bereit, mitzugestalten“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Stephan Hofmeister.

Verstaatlichung des Gesundheitswesens

Deutlich andere Worte findet hingegen der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dirk Heinrich. Seiner Meinung nach atmen die Vereinbarungen zur Gesundheitspolitik den Geist des Misstrauens und der Regulierungswut. „Mit einer Vielzahl von Detailregelungen und der Schaffung neuer Institutionen und Gremien sichert sich die Politik den Zugriff auf das Gesundheitswesen und baut ihren Einfluss zulasten der bestehenden Selbstver­waltung aus“, erklärte Heinrich. Sofern alle geplanten Instrumente umgesetzt würden, sei der Koalitionsvertrag der Totenschein für die Selbstverwaltung und die ärztliche Freiberuflichkeit.

Heinrich weist unter anderem auf eine Reihe von Indizien für seine Bewertung hin. Durch die Pläne für die ärztliche Honorierung rücke zum Beispiel eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in weite Ferne. Auch solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Regierungsfraktionen die sektorenübergreifende Versorgung für die Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Codierung, Dokumen­tation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung weiterentwickeln.

KVen verlieren Sicherstellungsauftrag zum Teil

In den Zulassungsausschüssen sollten zudem die Länder mit Mitberatungs- und Antragsrecht beteiligt werden. Anstatt die bestehende und überalterte Bedarfsplanung abzuschaffen, soll sie „kleinräumiger“ werden. Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird Heinrich zufolge durch eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung „ausgehöhlt“.

Koalitionsvertrag: Mehr Terminvermittlung und Kommission zu Arzthonoraren

Berlin – Nach mehr als 24 Stunden Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen möglichen künftigen Koalitionsvertrag geeinigt. Auf 177 Seiten haben sich die künftigen Koalitionäre auf ihr Regierungsprogramm verständigt. Dabei werden auf acht Seiten die Pläne in der Gesundheitspolitik und Pflege beschreiben – Themen, die in die letzte Verhandlungsnacht hinein strittig waren. In der ambulanten (...)

„Freiheitsgrade, die unser weltbestes Gesundheitssystem bislang ausmachten, werden abgeschafft. Elemente des Wettbewerbs und des schnellen Zugangs zu Innovationen hingegen werden überhaupt nicht adressiert“, so Heinrich. Gegenüber all diesen negativen Regelungen träten sinnvolle Verbesserungen wie eine stärkere Förderung der ambulanten Versorgung in ländlichen und strukturell schwachen Regionen in den Hintergrund.

Kritik an Ausweitung der Sprechstundenzeiten

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, warnte angesichts der Pläne für eine Honorarreform vor einer fahrlässigen Destabilisierung des Zwei-Säulen-Modells des deutschen Gesundheitswesens. „Wenn wir denn überhaupt über eine Vereinheitlichung der Gebührenordnungen sprechen, dann ausschließlich auf Basis der Vergütung von Einzelleistungen ohne Budget-Obergrenze“, erklärte er.

Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) sprach heute von einem richtigen und wichti­gen Signal, dass eine mögliche Große Koalition die hausärztliche Versorgung und die „sprechende Medizin“ besser vergüten wolle. Das decke sich mit dem gesellschaft­lichen Bedarf. Dieser steigt insbesondere in ländlichen Regionen. Der DHÄV zeigte sich zudem erfreut, dass die Koalitionäre die Weiterbildung Allgemeinmedizin, als das Kernfach der hausärztlichen Versorgung, fördern wollen. Auf Kritik stößt die geplante Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots von bisher 20 auf 25 Stunden. Der DHÄV sieht das als unnötiges bürokratisches Regularium und ein negatives Signal für den hausärztlichen Nachwuchs.

Es kommt auf Details an

Der Marburger Bund (MB) sieht „viele gute Ansätze im gesundheitspolitischen Teil des Koalitionsvertrages“ und macht sogar bahnbrechende Vorhaben aus. „Die im Entwurf des Koalitionsvertrages dokumentierte Absicht, die Pflegepersonalkosten vom Fallpauschalensystem (DRG) auszunehmen, kann der Auftakt zu einer tatsächlich bedarfsorientierten und weniger rein erlösorientierten Personalermittlung der Krankenhäuser sein“, sagte Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des MB. Es wachse „hoffentlich die Einsicht, dass Personalkosten nicht in einem pauschalierten System bedarfsgerecht abgebildet werden können“. Botzlar erwartet, dass in einem weiteren Schritt sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden.

Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen wichtiger Fortschritt

Als wichtigen Fortschritt bewertet der MB die angekündigte vollständige Refinan­zierung von Tariflohnsteigerungen im Krankenhausbereich und die damit verbundene Nachweispflicht für die Kliniken. „Ziel muss es sein, die Arbeitssituation aller Beschäf­tigten in den Krankenhäusern dauerhaft zu verbessern. Vor allem daran werden wir die Politik der neuen Regierung messen“, sagte Botzlar, der die Absicht der Koalition, integrierte Notfallzentren aufzubauen, positiv bewertet. „Dies entspricht unserer Vorstellung von einer koordinierten Zusammenarbeit der Beteiligten in den verschie­denen Versorgungsebenen“, sagte er.

Krankenhaus: DRG-System soll umgebaut werden

Berlin – Union und SPD planen eine grundlegende Umgestaltung des DRG-Systems. Bislang sind die Personalkosten in die einzelnen DRGs eingerechnet. Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, sollen sie künftig unabhängig von den Fallpauschalen und krankenhausindividuell vergütet werden. Demnach finanzieren sich die Krankenhäuser in der Zukunft aus einer Kombination aus Fallpauschalen und einer Pflegekostenvergütung. Die DRG-Berechnungen werden dabei (...)

Positiv sieht der MB das Bekenntnis zu mehr Studienplätzen im Fach Medizin. Aller­dings seien Bund und Länder nun gemeinsam gefordert, die Voraussetzungen für einen substanziellen Ausbau der Studienplätze zu schaffen. Beim Thema E-Health gehen die Vorhaben in die richtige Richtung. Notwendig sei nun eine Investitions­offensive, um insbesondere die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser auf ein Niveau zu heben, wie es in den USA oder in skandinavischen Ländern längst üblich sei. Enttäuschend ist aus Sicht des MB, dass sich Union und SPD nicht auf ein konkretes Programm zur Entbürokra­tisierung im Gesundheitswesen verständigen konnten. Da müsse die Politik nach­bessern.

Fehlender Mut bei Investitionskostenfinanzierung

Für die Krankenhäuser beinhaltet der Vertrag eine Reihe positiver Perspektiven, deren Effekte allerdings von der konkreten Umsetzung abhängen. Ungelöst bleibe die absolut unzureichende Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Kliniken, kommentiert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß. Er nannte es „bedauerlich“, dass die drei Parteien nicht den Mut hatten, bei der Investitions­finan­zierung eine Bundesbeteiligung miteinzubeziehen. „Nur die Bezugnahme auf den fortgeführten Strukturfonds wird der Problematik des Investitionskostenstaus in keiner Weise gerecht", stellt Gaß fest.

Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalen­system stellt für ihn eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. „Das damit verfolgte Ziel, den krankenhausindividuellen Personalbedarf in seiner Grundstruktur unabhängig von den Behandlungsfällen finanziell abzusichern, entspricht den Erwartungen der Beschäftigten und der Patienten in den Kliniken“, so der DKG-Präsident. Dies könne aber nur gelingen, wenn eine gute Personalausstattung nicht mit Rechtfertigungs­zwängen gegenüber den Krankenkassen verknüpft würde. „Ein Personalaufbau in den Kliniken muss in diesem System belohnt werden“, betonte Gaß.

Ausreichend Vorbereitungszeit nötig

Er kündigte zugleich an, dass sich die Kliniken der vorgesehenen Ausweitung der Personaluntergrenzen über die pflegesensitiven Bereiche hinaus auf alle bettenführenden Abteilungen stellen wollen. Allerdings sei ein derartiges Verfahren methodisch anspruchsvoll. Eine Umsetzung erfordere ausreichend Vorbereitungszeit

Bei der Notfallversorgung begrüßte er, dass die Krankenhäuser gleichberechtigt in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes einbezogen werden. Gaß forderte, dass das Morbiditätsrisiko in diesem Segment den Krankenkassen zugeordnet werden muss. „Aus Sicht der Krankenhäuser wäre ein neues Budget kontraproduktiv. Notfall­leistungen müssen extrabudgetär finanziert werden. Dazu ist eine neue, den Aufwen­dungen der Krankenhäuser gerecht werdende Gebührenordnung zu schaffen“, so Gaß.

Zu wenig Konkretes in der Pflege

Der Deutsche Pflegerat (DPR) bemängelte, dass viele Details zur Pflege nach wie vor ungeklärt sind. Die Verhandelnden hätten es in der Pflege anders als in etlichen anderen Bereichen versäumt, konkret zu werden. Es fehle zum Beispiel ein ausge­wiesenes Budget. Damit bleibt der Koalitionsvertrag hinter dem zurück, was „zwingend erforderlich“ sei, heißt es vom DPR. Die einzige quantifizierbare Aussage bezieht sich laut DPR auf 8.000 Stellen für Pflegepersonal in Pflegeheimen für die Behandlungspflege – und das sei eindeutig zu wenig.

Die Personalkosten bei der Pflegefinanzierung im Krankenhaus auszugliedern, ist aus Sicht des Pflegerats ein „interessanter Ansatz“. Ein Personalbudget, das nicht als Verschiebebahnhof für die Querfinanzierung anderer Bereiche im Krankenhaus missbraucht werden könne sei „zwingend notwendig“, so der DPR. Der neue Ansatz könnte auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Personaluntergrenzen haben. Die Vorgabe für die Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus auf alle ‚bettenführenden Abteilungen‘ auszuweiten, unterstützt der DPR.

KVen und Pflegeeinrichtungen müssen Kooperationsverträge abschließen

Berlin – Union und SPD wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Pflegeeinrichtungen dazu verpflichten, Kooperationsverträge abzuschließen. Das geht aus dem Koalitionsvertrag der beiden Parteien hervor. Bereits mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 sollten die KVen auf Antrag eines Pflegeheims einen Kooperationsvertrag zwischen dem Heim und (...)

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht zuallererst vorläufige Absichtserklärungen. Es klinge gut, wenn die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Pflege sofort und spürbar verbessert werden sollten. Bessere Personalausstattung, Ausbildungsoffensive, Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie die Umsetzung von Tariflöhnen seien lange überfällig. Für den DBfK bleibt aber die Frage der konkreten Umsetzung beziehungsweise Durchsetzung von den Koalitionären größtenteils unbeantwortet.

Lob für Geburtshilfevorhaben

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) sieht eigene Forderungen aufgenommen. „Nach jahrelangem Ringen für eine bessere Geburtshilfe in Deutschland freuen wir uns sehr über die Aufnahme unserer Themen in den Koalitionsvertrag“, sagte DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer. Mit der flächendeckenden Versorgung, einer hohen Qualität der Geburtshilfe und der Akademisierung des Berufsstandes würden gleich drei der wichtigsten Ziele in der neuen Legislaturperiode umgesetzt. Das unterstreiche die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Hebammen.

Grundsätzlich positiv bewerten die Krankenkassen die bisherigen Inhalte des Vertrags, sie weisen aber auch auf Probleme hin. So zeigte sich heute der GKV-Spitzenverband vor allem beim Thema Honoorarangleichung skeptisch. „Wir finden es auch richtig, die Vergabe von Terminen bei Fachärzten für gesetzlich Versicherte zu verbessern. Wir bleiben jedoch skeptisch, dass dies über eine Angleichung der Arzthonorare erreicht werden kann“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Es wird teurer

Sie wies darauf hin, dass mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen „deutlich höhere Kosten verbunden sind“. Umso wichtiger sei es, dass die Koalition zeitnah die verabredeten kostendeckenden Beiträge für die gesetzlich versicherten ALG-2-Bezieher einführe. Bei den anderen Themen wie etwa den Verbesserungen der Pflege, sei „wichtig“, dass diese tatsächlich bei den Pflegebedürftigen und den Patienten im Krankenhaus ankämen.

Aus Sicht des AOK-Bundesverbands setzt der Koalitionsvertrag die richtigen Schwer­punkte. „Sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung, Pflegepersonalbedarf, Qualitätsoffensive, Beitragsgerechtigkeit – das sind die Felder, auf denen wir endlich vorankommen müssen“, betonte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass der Koalitionsvertrag mehr Wettbewerbsinstrumente vorsieht und die Krankenkassen nicht nur als Zahler aufruft.

Morbi-RSA-Reform verankert

Der BKK Dachverband sieht ebenfalls, dass die Pläne an vielen Punkten eine bessere Versorgung bringen. Vor allem die Vereinbarungen zur Pflege würdigt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, uneingeschränkt. Er wünscht sich aber noch mehr Engagement für die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).

Ausdrücklich begrüßte Knieps, „dass die Unterhändler die dringend notwendige Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) unter den gesetzlichen Krankenkassen auf die Agenda genommen haben. Der RSA müsse – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – auf faire Wettbewerbsbedingungen zielen und gegen Manipulationen besser gesichert werden, so Knieps. Er appelliert an die Politik, diesen Reformteil nicht auf die lange Bank zu schieben und den Ausgleich zügig weiterzuentwickeln.

Vdek sieht Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots positiv

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) betonte, es sei positiv, dass die Wartezeiten­problematik angegangen werde. Nach einem eher holprigen Start sei es richtig, die Öffnungszeiten der Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen verbindlicher zu regeln und ihren Geltungsbereich auszuweiten, erklärte die vdek-Vorsitzende Ulrike Elsner. Den Koalitionsplänen zufolge sollen künftig nicht nur Facharzt-, sondern auch Haus- und Kinderarzttermine vermittelt werden. In diesem Zusammenhang begrüßte Elsner auch die Erhöhung des Mindestsprechstunden­angebots von 20 auf 25 Stunden pro Woche.

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (Degemed) zeigte sich erfreut, dass SPD und Union „das enorme Potenzial“ erkannt haben, das in der medizinischen Reha steckt. Es sei der richtige Weg, die Verantwortung der Deutschen Rentenversicherung für medizinische Reha, Prävention und Nachsorge weiter zu stärken. Dafür sei „eine bedarfsgerechte Finanzierung notwendig“, erklärte Constanze Schaal von der Degemed.

Industrie nicht zufrieden

Die Pharmaindustrie ist wenig zufrieden mit den Ergebnissen. „Während die Koalitionsvereinbarung für viele Bereiche konkrete Maßnahmen enthält, bleibt die Sicherung der Arzneimittelversorgung im Hinblick auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – den demografischen Wandel und die Urbanisierung zulasten ländlicher Regionen – im Vagen“, betonte Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH).

Um dem demografischen Wandel zu begegnen, wären zum Beispiel die Aufhebung des Preismoratoriums und eine Reform des Festbetragssystems erste wichtige Schritte. Das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel nannte der BAH „eine sinnvolle Maßnahme, um dem Wettbewerbsnachteil gerade der Vor-Ort-Apotheken auf dem Land gegenüber ausländischen Versandapotheken zeitnah und wirksam zu begegnen“. Positiv bewertet der BAH, dass der Pharmadialog fortgesetzt werden soll. Dieser müsse aber auch zur Bereitschaft führen, die Arzneimittelversorgung wirklich nachhaltig sichern zu wollen. „Er darf nicht in innovationsfeindliche Maßnahmen zur Kostendämpfung münden“, sagte Kortland.

E-Health unzureichend aufgegriffen

Der Industrieverband Spectaris blickt gespalten auf das von Union und SPD vorgelegte 180 Seiten starke Papier. „Union und SPD haben zwar für ihren Koalitionsvertrag einen langen Anlauf genommen, aber sind doch in einigen Punkten zu kurz gesprungen“, erklärte Josef May, Vorstandsvorsitzender des Industrieverbandes. Der Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien zeigt sich vor allem von den Ausführungen zur E-Health-Initiative im Gesundheitswesen noch nicht überzeugt. Es fehle noch Substanz, hieß es. Positiv bewertet der Verband die geplante Beschleunigung der Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Anders als die Industrie bewerten Sozialverbände den Koalitionsvertrag positiv. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, begrüßte zum Beispiel, dass die einseitige Belastung der Versicherten beendet und die gesetzliche Kranken­versicherung wieder solidarisch finanziert werden soll. „Bei der Beendigung der Zweiklassenmedizin wird die große Koalition an den Ergebnissen gemessen werden. Patienten erster und zweiter Klasse darf es zukünftig nicht mehr geben“, erklärte Mascher. © may/aerzteblatt.de

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