NewsÄrzteschaftGrundvergütung für Krankenhaus­behandlungen 2018 in Bayern steht fest
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Grundvergütung für Krankenhaus­behandlungen 2018 in Bayern steht fest

Freitag, 9. Februar 2018

/Bumann, stockadobecom

München – Bayerische Krankenhausgesellschaft und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern haben sich auf den landesweiten Basisfallwert für 2018 geeinigt. Danach steigt diese zentrale Größe für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen von bislang 3.365 Euro auf 3.450,43 Euro.

Wegen Ausgleichen aus den vergangenen Jahren ergibt sich für die Kliniken ein abrechenbarer Betrag von 3.442,48 Euro. Das hat die Bayerische Krankenhaus­gesellschaft jetzt mitgeteilt. Insge­samt stehen für die Behandlung von mehr als drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns 2018  knapp elf Milliarden Euro zur Verfügung.

Berechnungsgröße für Vergütung

Der landesweite Basisfallwert gibt im Fallpauschalensystem den Preis für eine Kranken­­hausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierig­keitsgrad der Behandlung wird in diesem Jahr der Wert 3.442,48 Euro mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für eine komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patien­ten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen.

Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im Jahr 2018 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.

In jedem Bundesland gilt ein eigener Landesbasisfallwert. Dieser lag 2017 mit 3.530,50 Euro in Rheinland-Pfalz am höchsten. Am niedrigsten war der Landes­basisfallwert mit 3.341,67 Euro in Sachsen und Thüringen.

Neben Bayern stehen die Landesbasisfallwerte 2018 auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nord­rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein fest. In Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen muss die Schiedsstelle entscheiden. In den anderen Bundesländern wird noch verhandelt. © hil/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER