Ärzteschaft
Neue S3-Leitlinie zur künstlichen Beatmung von Intensivpatienten
Dienstag, 13. Februar 2018
Leipzig – Bei der Behandlung künstlich beatmeter Patienten können Ärzte ab sofort auf eine neue S3-Leitlinie zurückgreifen. Sie bündelt Informationen zu Beatmungstherapie, spezifischen Einstellungen der Beatmungsmaschinen sowie Entwöhnung und möglichen Folgeerkrankungen und schafft so einen allgemeingültigen Behandlungsstandard für den deutschsprachigen Raum.
„In der Intensivmedizin arbeiten unterschiedliche Fachdisziplinen vom Anästhesisten über den Chirurgen bis zum Neurologen. Dies führt bisher zu einer Heterogenität in der Versorgungsqualität schwer kranker, künstlich beatmeter Patienten“, verdeutlicht Intensivmediziner Falk Fichtner vom Universitätsklinikum Leipzig die Bedeutung der neuen Leitlinie. Sie wurde über einen Zeitraum von vier Jahren von Ärzten, Pflegern, Physiotherapeuten, Patientenvertretern und 23 Fachgesellschaften entwickelt und enthält die Erkenntnisse aus rund 3.500 Publikationen über die Behandlung von Patienten mit künstlicher Beatmung.
Zur besseren Verbreitung der Inhalte der Leitlinie wurden die die wichtigsten Aussagen in einer Taschenausgabe gebündelt. „Sie soll jedem, der auf einer Intensivstation arbeitet, bei der Behandlung von akutem Lungenversagen helfen und so die Versorgungsqualität unserer Patienten verbessern“, erklärte Fichtner. © hil/sb/aerzteblatt.de

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