Politik
FDP für Änderung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Mittwoch, 21. Februar 2018
Berlin – Die FDP-Fraktion im Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vorgelegt. Danach soll Paragraf 219a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) so angepasst werden, dass der Straftatbestand nur noch Werbung unter Strafe stellt, die in grob anstößiger Weise erfolgt.
Zudem soll der Straftatbestand der Werbung für einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch ergänzt werden. Gegen eine komplette Streichung des Paragrafen sprächen der hohe Wert des ungeborenen Lebens und die hohe Sensibilität breiter Teile der Bevölkerung, die Schwangerschaftsabbrüche moralisch kritisch sehen. Der Gesetzentwurf wird morgen zusammen mit den bereits vorliegenden Entwürfen von Grünen und Linken im Bundestag in erster Lesung debattiert. Grüne und Linke wollen den Straftatbestand aufheben.
Die Frauenunion in der CDU hat sich unterdessen heute für die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen. An dem Gesetz dürfe nicht gerüttelt werden, erklärte die Vorsitzende der Frauenunion, Annette Widmann-Mauz, die als neue Bundesgesundheitsministerin gehandelt wird. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs gehöre unverzichtbar zum Schutzkonzept, mit dem die Grundrechte des Ungeborenen gewahrt würden.
„Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere“, erklärte Widmann-Mauz. Ein Abbruch nach Paragraf 218 sei im Grundsatz verboten und bleibe in bestimmten Fällen straffrei.
Hintergrund der Debatte ist die Verurteilung einer Ärztin aus dem vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Die SPD will das Werbeverbot lockern, nach ihrer Auffassung soll künftig nur noch aggressive Werbung bestraft werden. Allerdings streben die Sozialdemokraten weitere Gespräche auch mit der Union an. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider sagte in Berlin, das Thema könne auch über Gruppenanträge entschieden werden. Die SPD wolle eine Spaltung der Gesellschaft vermeiden.
Linken-Fraktionsvize Cornelia Möhring erklärte, die SPD solle „sich nicht der ablehnenden und rückwärtsgewandten Position von CDU/CSU und AfD anschließen, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark machen“. Sie hoffe, dass zusammen mit den Grünen und der FDP eine gemeinsamen Lösung kommen werde, „an deren Ende die Abschaffung dieses überalterten Paragraphen steht“. SPD, FDP, Linke und Grüne hätten zusammen eine Mehrheit im Bundestag. © hib/afp/EB/aerzteblatt.de

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