Ärzteschaft
Ärztekammer Berlin betont Recht auf sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen
Donnerstag, 22. Februar 2018
Berlin – In der Debatte um die Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin jetzt gefordert, ärztlichen Einrichtungen das Recht zu geben, sachlich über die Abbrüche zu informieren. Die Kammer verlangte mithin, den Paragrafen 219a Absatz 1 des Strafgesetzbuches zu ändern.
In seiner aktuellen Fassung stellt dieser jede Art der öffentlichen Information einer Arztpraxis oder anderen ärztlichen Einrichtung über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe. In einer Debatte wird sich der Deutsche Bundestag heute Abend um voraussichtlich 19.45 Uhr mit dem Thema befassen und drei Gesetzentwürfe – der FDP, der Grünen und der Linken – debattieren. Hintergrund ist die Verurteilung einer Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Webseite zu einer Geldstrafe. Der Fall hatte hitzige Debatten zwischen Unterstützern der Ärztin, Frauenrechtlern sowie Abtreibungsgegnern ausgelöst.
Informationsanspruch wiegt höher
„Das Verbot für eine Arztpraxis oder andere ärztliche Einrichtung, sachlich über das eigene Leistungsspektrum auch in Bezug auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren, kollidiert mit dem Informationsanspruch der betroffenen Frauen“, argumentiert die Ärztekammer Berlin. Ein Schwangerschaftsabbruch sei unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a des Strafgesetzbuches und des Schwangerschaftskonfliktgesetzes rechtlich zulässig.
Betroffene Frauen hätten folglich nicht nur das Bedürfnis, sondern es werde von ihnen erwartet, eine durchdachte, abgewogene und informierte Entscheidung zu treffen. „Sie haben daher ein Recht darauf, sich zu jeder Zeit und umfassend über den Eingriff und über Arztpraxen und andere ärztliche Einrichtungen, die solche Eingriffe durchführen, informieren zu können“, so die Kammer.
Zuvor hatten sich bereits der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) für eine Aufhebung des Paragrafen 219a eingesetzt. Dem BVF zufolge muss ein freier Bürger in einem Rechtsstaat jederzeit freien Zugang zu allen für ihn relevanten Informationen haben. Dazu gehörten auch ärztliche Informationen über medizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. „Ärzte sowie medizinische Einrichtungen, die Abbrüche durchführen und darüber informieren, dürfen nicht weiter kriminalisiert werden“, hieß es aus der DEGAM.
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Politisch ist das Thema hochumstritten. Die Frauenunion in der CDU hat sich für die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen. An dem Gesetz dürfe nicht gerüttelt werden, erklärte deren Vorsitzende Annette Widmann-Mauz. Die SPD will das Werbeverbot lockern, nach ihrer Auffassung soll künftig nur noch aggressive Werbung bestraft werden.
Laut der FDP soll nur noch Werbung unter Strafe gestellt sein, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Die Fraktion hat dafür einen Entwurf zur Änderung des Paragrafen 219a vorgelegt. Grüne und Linke wollen den Straftatbestand aufheben und haben dafür entsprechende Gesetzesvorlagen erarbeitet, die der Bundestag heute Abend in erster Lesung debattiert. © hil/aerzteblatt.de

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