NewsPolitikWerbegeschenke für Ärzte und Apotheker dürfen nur einen Euro Wert sein
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Werbegeschenke für Ärzte und Apotheker dürfen nur einen Euro Wert sein

Donnerstag, 22. Februar 2018

/WavebreakMediaMicro, stockadobecom

Stuttgart – Arzneimittelhersteller dürfen an Apotheker und Ärzte keine teuren Werbegeschenke abgeben. In der Heilmittelwerbung gilt die Wertgrenze von einem Euro auch bei Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte, wie das Oberlandesgericht Stuttgart heute mitteilte.

Im vorliegenden Fall hatte ein Pharmahersteller zu Werbezwecken Produktkoffer mit sechs Arzneimitteln gegen Erkältungsbeschwerden bundesweit an Apotheker verschenkt. Die Medikamente hatten einen Einkaufspreis von 27,47 Euro. Ein Konkurrent klagte auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz (Az.: 2 U 39/17).

Von der kostenlosen Abgabe des Arzneimittelkoffers gehe die abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung aus, urteilte der Zivilsenat. Das könne dazu führen, dass der umworbene Apotheker einem Kunden die Produkte des Herstellers empfehle. Hierin bestehe eine unsachliche Beeinflussung, die durch das Gesetz verhindert werden solle.

Ausnahmsweise zulässig sei nach der gesetzlichen Regelung die Zuwendung von Kleinigkeiten mit geringem Wert. Der Bundesgerichtshof hatte bei Geschenken an Verbraucher eine Wertgrenze von einem Euro definiert. Die Revision wurde nicht zugelassen. © dpa/aerzteblatt.de

Themen:

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER