Politik
Benignes Prostatasyndrom: Zwei weitere Laserverfahren werden Kassenleistung
Freitag, 23. Februar 2018
Berlin – Zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms werden zwei weitere Laserverfahren in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung miteilte.
Bei den Laserverfahren handelt es sich um die Thulium-Laserenukleation (TmLEP) und die Photoselektive Vaporisation (PVP). Diese können laut KBV künftig ebenso wie die verfügbaren Laserverfahren Holmium-Laserenukleation, Holmium-Laserresektion und Thulium-Laserresektion eingesetzt werden. Damit wurde das Bewertungsverfahren der nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms abgeschlossen.
Anwenden dürfen diese Verfahren künftig nur Fachärzte für Urologie, die über nachgewiesene Erfahrungen mit der jeweiligen Methode und eine entsprechende Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verfügen. Zudem müssen eine intensivmedizinische Notfallversorgung und eine Nachbeobachtung der Patienten gewährleistet sein.
Wenn das Bundesgesundheitsministerium die Beschlüsse nicht beanstandet, treten sie am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. Dann können die Verfahren von gesetzlich versicherten Patienten als abrechnungsfähige ambulante Leistung in Anspruch genommen werden. © EB/aerzteblatt.de
