Politik
Vierfach-Grippeimpfstoff erst im April auf Tagesordnung des G-BA
Freitag, 23. Februar 2018
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will am 5. April darüber entscheiden, ob der Vierfach-Grippeimpfstoff künftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Das hat der G-BA auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) erklärt. Damit halte man die vom Gesetzgeber vorgegebene dreimonatige Frist für eine Entscheidung ein, sagte eine Sprecherin. Hintergrund ist die zum 11. Januar 2018 geänderte Impfempfehlung der STIKO.
Die Krankenkassen werden damit voraussichtlich nicht mehr in dieser Grippesaison automatisch die Kosten für den Vierfach-Grippeimpfstoff übernehmen müssen. Im April ist die Saison weitgehend beendet. Allerdings übernehmen eine Reihe von Krankenkassen bereits freiwillig die Kosten für die Vierfachimpfung.
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), hatte zuletzt bei den Krankenkassen eine schnelle Entscheidung zur Kostenübernahme für den Vierfach-Grippeimpfstoff angemahnt. Die Bürger müssten so schnell wie möglich Sicherheit darüber haben, ob die Schutzimpfung von den Krankenkassen übernommen werde, sagte Fischbach im Januar der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zugleich hatte sie den G-BA aufgefordert, zeitnah über die geänderte Impfempfehlung zu entscheiden.
Unterdessen bereitet die Grippe den Krankenhäusern zunehmend Probleme. In Bonn und Frankfurt gab es an Kliniken erste Aufnahmestopps. Man arbeite an der Belastungsgrenze, hieß es. Heute teilte die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) mit, seit Jahresbeginn müsse man mehr Notfall-Patienten behandeln als in den Sommermonaten. Dabei sei nicht nur die Zahl der eingelieferten Menschen mit Grippe-Symptomen, sondern auch die Zahl der Herzinfarkt-Patienten gestiegen.
Bundesweit hat die Grippewelle einen neuen Höhepunkt erreicht. In der dritten Februarwoche registrierte das Robert-Koch-Institut (RKI) rund 24.000 nachgewiesene Grippefälle. © may/aerzteblatt.de

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