Ärzteschaft
Krankenkassen blockieren Psychotherapie
Freitag, 23. Februar 2018
Berlin – Seit im April 2017 die neuen Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten ist, haben Krankenkassen Anträge auf eine Übernahme der Kosten für benötigte ambulante Psychotherapien vermehrt abgelehnt. Das hat eine Umfrage der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) ergeben. Die DPtV kritisierte die hohe Ablehnungsrate und wies darauf hin, dass zahlreiche Ablehnungen der aktuellen Rechtslage widersprächen.
Der Umfrage zufolge berichteten 63 Prozent der 422 befragten Psychotherapeuten, dass Kostenerstattungen abgelehnt wurden, weil die Terminservicestellen (TSS) für die Vermittlung von Therapien zuständig seien. Dabei müssten die TSS zwar innerhalb von vier Wochen einen ersten Sprechstundentermin oder eine dringende Akutbehandlung vermitteln, könnten aber keinen Therapieplatz sichern.
47 Prozent der Befragten gaben an, den Patienten werde mitgeteilt, dass seit April 2017 Kosten generell nicht mehr erstattet würden, 41 Prozent berichteten, die Kassen verweigerten die Kostenübernahme mit Hinweis auf die Option einer Akutbehandlung. Und 40 Prozent der Befragten sagten aus, Kassen hätten ihre Patienten trotz vorliegender Dringlichkeitsbescheinigung aufgefordert, auf einen Termin bei einem zugelassenen Kassentherapeuten zu warten. 14 Prozent wurde eine stationäre Behandlung ans Herz gelegt.
„Viele Kassen blockieren eine Behandlung, obwohl seit Langem bekannt ist, dass nicht ausreichend Psychotherapeuten im GKV-System tätig sind“, monierte Kerstin Sude, stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Psychotherapien plädierte sie dafür, zusätzliche Kassenzulassungen einzurichten. „Bis dahin wird die Möglichkeit, Psychotherapie per Kostenerstattung zu erhalten, dringend benötigt. Wir fordern die Krankenkassen und den Gesetzgeber auf, hier endlich zu handeln“, so Sude. © hil/sb/aerzteblatt.de

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