Politik
Zehn-Punkte-Plan gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege
Freitag, 23. Februar 2018
München – Im Kampf gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege hat die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der bayerischen Kranken- und Pflegekassen einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt. Dieser ergänzt das 2017 verabschiedete Positionspapier zur Kriminalitätsprävention im Bereich der ambulanten Pflege und in der häuslichen Krankenpflege um konkrete Handlungsvorschläge.
Zehn-Punkte-Plan im Überblick
- Transparenz des in der Versorgung der Versicherten eingesetzten Personals
- Schaffung einer transparenten Leistungsabrechnung
- Erweiterung von Prüfmöglichkeiten der Fehlverhaltensstellen
- Möglichkeit der Abkopplung einer Abrechnungsprüfung von der Qualitätsprüfung
- Anpassungen bei der sich aus der Qualitätsprüfung ergebenden Abrech-nungsprüfung
- Erweiterung der Prüfmöglichkeiten der Kranken- und Pflegekassen
- Bundesweite Betrugspräventionsdatenbank
- Erweiterung von Prüfmöglichkeiten bei der Zulassung ambulanter Pflegedienst
- Schaffung weiterer vertragsrechtlicher Maßnahmen (Vertragsstrafen)
- Einrichtung von „Schwerpunkt-Ermittlungsbehörden“ mit der Spezifikation Betrug im Gesundheits- und Pflegebereich
Neben einer transparenten Leistungsabrechnung, erweiterten Prüfmöglichkeiten sowie der Trennung von Qualitäts- und Abrechnungsthemen schlägt die ARGE unter anderem die Einrichtung einer bundesweite Betrugspräventions-Datenbank vor. Sie soll die „schwarzen Schafe“ unter den ambulanten Pflegediensten erfassen und so verhindern, dass verurteilte Manager oder Führungskräfte in anderen Teilen Deutschlands einfach neue Pflegedienste eröffnen.
„Die Klarstellung der gesetzlichen Übermittlungsbefugnis personenbezogener Daten könnte zum Beispiel in enger Anlehnung an den bereits etablierten ‚Fraud-Pool der deutschen Kreditwirtschaft’ erfolgen“, so die ARGE.
Die bayerischen Kassen versprechen sich von einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen eine effektivere Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege. „Sie unterstützen insgesamt eine wirkungsvolle Arbeitsweise und dienen darüber hinaus der präventiven Wirkung“, so das Fazit der ARGE.

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