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Politik

Zehn-Punkte-Plan gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege

Freitag, 23. Februar 2018

München – Im Kampf gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege hat die Arbeits­gemein­schaft (ARGE) der bayerischen Kranken- und Pflegekassen einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt. Dieser ergänzt das 2017 verabschiedete Positionspapier zur Kriminali­tätsprävention im Bereich der ambulanten Pflege und in der häuslichen Krankenpflege um konkrete Handlungsvorschläge.

Zehn-Punkte-Plan im Überblick

  1. Transparenz des in der Versorgung der Versicherten eingesetzten Personals
  2. Schaffung einer transparenten Leistungsabrechnung
  3. Erweiterung von Prüfmöglichkeiten der Fehlverhaltensstellen
  4. Möglichkeit der Abkopplung einer Abrechnungsprüfung von der Qualitätsprüfung
  5. Anpassungen bei der sich aus der Qualitätsprüfung ergebenden Abrech-nungsprüfung
  6. Erweiterung der Prüfmöglichkeiten der Kranken- und Pflegekassen
  7. Bundesweite Betrugspräventionsdatenbank
  8. Erweiterung von Prüfmöglichkeiten bei der Zulassung ambulanter Pflegedienst
  9. Schaffung weiterer vertragsrechtlicher Maßnahmen (Vertragsstrafen)
  10. Einrichtung von „Schwerpunkt-Ermittlungsbehörden“ mit der Spezifikation Betrug im Gesundheits- und Pflegebereich

Neben einer transparenten Leistungs­abrechnung, erweiterten Prüfmöglich­keiten sowie der Trennung von Quali­täts- und Abrechnungsthemen schlägt die ARGE unter anderem die Einrichtung einer bundesweite Betrugspräventions-Datenbank vor. Sie soll die „schwarzen Schafe“ unter den ambulanten Pflege­diensten erfassen und so verhindern, dass verurteilte Manager oder Führungs­kräfte in anderen Teilen Deutsch­lands einfach neue Pflege­dienste eröffnen.

„Die Klarstellung der gesetzlichen Übermittlungsbefugnis personen­bezogener Daten könnte zum Beispiel in enger Anlehnung an den bereits etablierten ‚Fraud-Pool der deutschen Kreditwirtschaft’ erfolgen“, so die ARGE.

Die bayerischen Kassen versprechen sich von einer Umsetzung der vorge­schlagenen Maßnahmen eine effek­tivere Bekämpfung von Abrechnungs­betrug in der ambulanten Pflege. „Sie unterstützen insgesamt eine wirkungs­volle Arbeitsweise und dienen darüber hinaus der präventiven Wirkung“, so das Fazit der ARGE.

© hil/sb/aerzteblatt.de

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