Ärzteschaft
BKK-Hausarztvertrag wird ausgebaut
Donnerstag, 1. März 2018
Düsseldorf – Der Deutsche Hausärzteverband hat seinen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit den Betriebskrankenkassen weiterentwickelt – Erweiterungen gibt es insbesondere bei präventiven Leistungen sowie in der Palliativversorgung. Außerdem wird die Delegation nichtärztlicher Aufgaben an eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) gefördert. Die neuen Bedingungen des Vertrages gelten ab Anfang April.
Vertragspartner des Hausärzteverbandes ist die GWQ ServicePlus AG in Düsseldorf. Dem Vertrag haben sich bislang 34 Betriebskrankenkassen und zwei Innungskrankenkassen angeschlossen. „Die medizinische Betreuung am Lebensende ist eine zentrale Aufgabe der Hausärzte. Dabei spielt neben der Behandlung auch die Begleitung der Patienten eine wichtige Rolle“, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Die neuen Leistungen umfassten daher unter anderem eine Palliativpauschale von 100,00 Euro pro Quartal. Mit der Anpassung des Vertrages werden außerdem präventive Maßnahmen wie Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung durch höhere Zuschläge gefördert.
Zudem wird die Delegation nichtärztlicher Aufgaben an die VERAH gestärkt: Im weiterentwickelten Vertrag wird der VERAH-Zuschlag von bisher 5,00 Euro auf 9,00 Euro angehoben. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ ServicePlus AG, sieht hierin ein deutliches Signal zur Stärkung der Hausarztpraxis: „Durch die Förderung der VERAH will die GWQ ServicePlus AG zukunftsorientiert nicht nur im Interesse ihrer Kunden und ihrer Versicherten handeln, sondern mit dem GWQ-HZV-Vertrag bundesweit die hausärztliche Versorgung unterstützen“, sagte er.
Der Deutsche Hausärzteverband weist darauf hin, dass deutschlandweit knapp 4,6 Millionen Versicherte und etwa 17.000 Hausärzte an allen bestehenden Vollversorgungsverträgen zur hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. „Die Patienten entscheiden sich mit ihrer Teilnahme dazu, bei allen gesundheitlichen Beschwerden zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen. Teilnehmende Hausärzte verpflichten sich, regelmäßig besondere Qualifikationen und hausarztspezifische Fortbildungen nachzuweisen“, erläuterte der Verband. © hil/aerzteblatt.de

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