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Ausland

Belgischer Arzt verlässt aus Protest Sterbehilfe­kommission

Donnerstag, 1. März 2018

Brüssel – Auch in Belgien ist nun ein Neurologe aus der Kontrollkommission für aktive Sterbehilfe (FCEE) ausgetreten. Wie Anfang des Jahres in den Niederlanden war der Auslöser ein Demenzpatient, der aktive Sterbehilfe erhielt, berichten verschiedene belgische Medien. Der Neurologe Ludo Vanopdenbosch teilte dem belgischen Parlament nun in einem Brief mit, warum er sich für den Austritt entschied.

In dem Brief kritisiert Vanopdenbosch, dass die Kontrollkommission weder „unabhängig“ noch „objektiv“ sei. Der Arzt nimmt Bezug auf einen Fall aus dem September, bei dem ein Demenzpatient mit einer erhöhten Dosis von Schmerzmitteln getötet wurde. „Keine Bedingung, die im Gesetz beschrieben wurde, außer der Bericht danach, wurde erfüllt“, kritisiert der Arzt.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt unter der Bedingung, dass der Patient unheilbar krank ist, unerträglich leidet und den Tod will. Im vorliegenden Fall gibt es allerdings keine Patientenverfügung oder Aufzeichnungen, dass der Patient den Tod wollte. Vanopdenbosch zufolge wurde der Patient auf Wunsch der Familie getötet.

In der Kontrollkommission ist Vanopdenbosch zufolge eine Zwei-Drittel-Mehrheit für einen Beschluss nur knapp verfehlt worden, um den Bericht an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. „Die Beweggründe von denen, die das Dossier nicht weiterleiten wollten, sind von fundamentaler politischer Art“, schreibt er. Sie befürchteten, dass es weniger aktive Sterbehilfe in Wallonien geben könnte, besonders bei aktiver Sterbehilfe von Demenzpatienten. Mit dieser Entscheidung habe sich die Kontrollkommission FCEE als „obsolet“ erwiesen, schreibt er in dem Brief ans Parlament.

Die beiden Vorsitzenden der Kontrollkommission, Wim Distelmans und Gilles Genicot, argumentieren, dass der Arzt den Prozess „irrtümlicherweise“ als aktive Sterbehilfe beschrieben habe. Ihnen zufolge hätte er sie „Palliative Sedierung“ nennen sollen.

Vanopdenbosch kritisiert zudem, dass der Vorsitzende der Kontrollkommission, Wim Distelmans, selbst aktive Sterbehilfe ausführe. Er wisse, dass er selbst immer auf der sicheren Seite stehe. „Diese Straflosigkeit ist beängstigend“, schreibt er.

In den Niederlanden wurde im vergangenen Jahr zum ersten Mal ein Sterbehilfefall an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Auch in diesem Fall ging es um eine Demenzpatientin, bei der nicht klar ist, ob sie Sterbehilfe zu dem Zeitpunkt wollte. © kna/aerzteblatt.de

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