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Ausland

Mehr Sterbehilfefälle in den Niederlanden

Mittwoch, 7. März 2018

Den Haag – In den Niederlanden ist die Zahl der Fälle von aktiver Sterbehilfe im vergangenen Jahr um acht Prozent auf 6.585 angestiegen. Das seien 4,4 Prozent aller Todesfälle in den Niederlanden, teilten die Regionalen Kontrollkommissionen für Sterbehilfe (RTE) heute in Den Haag mit.

Mehr als die Hälfte der Patienten war demnach älter als 70 Jahre. 90 Prozent der Menschen, die aktive Sterbehilfe erhielten, litten an Krebs oder Erkrankungen des Nervensystems wie Parkinson. In 83 Fällen war psychisches Leiden der Grund für die aktive Sterbehilfe.

In 166 Fällen bildete den Angaben zufolge der Beginn einer Demenz die Grundlage des Leidens. Das ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. In drei Fällen erhielten Menschen mit einer fortgeschrittenen Demenz im vergangenen Jahr aktive Sterbehilfe. Dabei habe der Kommission zufolge die schriftliche Einwilligungserklärung eine Rolle gespielt.

„Trotz der Zunahme der Fälle ist das Fazit, dass die Praxis der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden sehr vorsichtig ist“, sagte RTE-Sprecher Jacob Kohnstamm. In 99,8 Prozent der Fälle hätten sich die Ärzte gewissenhaft an das Gesetz gehalten.

2017 wurde erstmals eine strafrechtliche Untersuchung gegen eine Ärztin eingeleitet, weil sie einer Demenzpatientin erst heimlich ein Beruhigungsmittel in den Kaffee mischte und ihr dann aktive Sterbehilfe erteilte, obwohl sie sich körperlich dagegen wehrte. Die niederländische Justiz will in diesem Jahr darüber entscheiden.

Anfang Januar war die Ethikerin Berna van Baarsen aus dem Prüfungsausschuss für Sterbehilfefälle ausgetreten. Sie begründete ihren Schritt damit, den Umgang mit Demenzpatienten nicht mehr vertreten zu können.

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen seit 2002 erlaubt. Seitdem stieg die Anzahl der Fälle jährlich an. Mittlerweile fordern einige Politiker eine Ausweitung des Gesetzes, sodass auch Menschen, die ihr Leben als „vollendet“ ansehen, aktive Sterbehilfe erhalten können. © kna/aerzteblatt.de

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