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Ärzteschaft

Bayerische Landesärztekammer lobt Gesundheitsagenda der Großen Koalition

Mittwoch, 7. März 2018

München – „Durchaus richtige Impulse“ sieht der Präsident der Bayerischen Landes­ärztekammer (BLÄK), Gerald Quitterer, im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. „Ich begrüße insbesondere die im Koalitionsvertrag angedachte Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze. Hier darf es nicht bei einem bloßen Lippenbekenntnis bleiben“, schreibt der BLÄK-Präsident im Leitartikel der Märzausgabe des Bayerischen Ärzteblattes.

Er nannte es unstrittig, dass insbesondere in der hausärztlichen und demnächst auch in der fachärztlichen Versorgung in Deutschland mehr Ärzte gebraucht würden. „Dafür müssen mehr universitäre Studienplätze für Medizin in Deutschland geschaffen werden“, so Quitterer weiter.

Wichtige Impulse seien außerdem die geplante Förderungen von Landärzten, die Förderung der sektorenverbindenden Versorgung und die Neuregelungen bei der Notfallversorgung. „Begrüßenswert ist die Absicht, eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landes­krankenhausgesellschaften zu gewährleisten. Geplant ist unter anderem, Notfall­leitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen“, so der Kammerpräsident. Allerdings fehlten konkrete Festlegungen zur Refinanzierung.

Positiv zu werten seien außerdem die vorgesehene weitere Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, die geplante Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und der Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

„Es ist vernünftig, dass die GroKo-Verhandler das zuletzt heftig diskutierte Thema der Ärztevergütung nicht unter Zeitdruck entscheiden wollten“, erklärte der BLÄK-Präsident darüber hinaus. Vielmehr soll eine von der Bundesregierung eingesetzte wissen­schaftliche Kommission die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen für eine moderne Arzt­vergütung erörtern.

„Eine Reformierung sowohl des Einheitlichen Bewertungs­maßstabes (EBM) als auch der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist erforderlich, um dem Versorgungsbedarf wie auch dem medizinischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Dennoch können und dürfen beide nicht einfach in ein einheitliches Vergütungssystem überführt werden“, schreibt Quitterer.

Zum Regierungsvorhaben, die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung auf den Prüfstand stellen zu wollen, warnt Bayerns Ärztechef vor übertriebenen Erwar­tungen. „Keinesfalls ist sie Ersatz für das persönliche Arzt-Patient-Verhältnis. Fern­behandlungen werden weder den Ärztemangel beseitigen, noch die Situation etwa von Klinikambulanzen wesentlich entlasten oder das grundsätzliche Problem der Unter­finanzierung im Gesundheitswesen lösen“, betonte Quitterer. © hil/aerzteblatt.de

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