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Ärzteschaft

ASV: Ab dem zweiten Quartal 2018 auch in der Urologie

Donnerstag, 15. März 2018

Berlin – Ab dem Frühjahr 2018 soll die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) von urologischen Tumoren starten. Von dem neuen sektorenübergreifenden Angebot profitieren Patienten mit seltenen oder schweren Erkrankungen. Dazu zählen alle fortgeschrittenen, metastasierten urologischen Tumorerkrankungen, bei denen eine multimodale Therapie oder Chemotherapie erforderlich ist.

Urologische Tumore in der ASV

  • metastasiertes Prostatakarzinom
  • Urothelkarzinom
  • Nierenzellkarzinom
  • Hodentumor
  • Tumore aus C60 bis C68

Nachdem der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) bereits Richtlinien unter anderem für rheumatologische Erkrankungen, Mukoviszidose, Tuber­kulose, gastrointestinale und gynäko­logische Tumoren festgelegt hat, folgt die Richtlinie für urologische Tumo­ren. Voraussetzung für die Teilnahme an einer ASV ist demnach die Zusammen­arbeit in einem interdisziplinären Team aus Praxis- und Klinikärzten. Innerhalb des sektorenübergreifenden Versorgungsangebots übernimmt dieses die ambulante hochspezialisierte und leitliniengerechte Behandlung der Patienten.

ASV: Beschluss zur Behandlung urologischer Tumore

Patienten, die an urologischen Tumoren erkrankt sind, können künftig unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden. Der Beschluss umfasse auch Tumoren der Prostata und Harnblase, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. „Von urologischen Tumoren sind große Patientengruppen betroffen, für die das Angebot einer (...)

ASV-Teilnahmebedingungen

Die Richtlinie des G-BA gibt zudem vor, dass teilnehmede Kliniken über eine Intensiv­station und ein Notfalllabor verfügen müssen. Die Teamleitung übernehmen Fachärzte für Urologie oder für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie des Kranken­hauses oder der urologischen Praxis. Ärzte dieser Fachrichtungen bilden auch das Kernteam, das noch um den Facharzt für Strahlentherapie ergänzt wurde.

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie hat einen Film produziert, der Urologen über die Teilnahme an der ASV informiert. Ab Minute zehn des Videos werden zehn häufige Fragen beantwortet:

  • Wie lange dauert die Beantragung der ASV? (circa sechs Monate)
  • Welche Fachbereiche dürfen mitmachen?
  • Müssen mit allen Fachärzten Verträge/Ko­ope­rationsvereinbarungen geschlossen werden? (ja)
  • Wie sind die Abrechnungsmodalitäten?
  • Kann es zu Honorarsteigerungen kommen?
/youtube, streetsfilm

Schon im Jahr 2012 wurden die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen für die ASV geschaffen. © gie/aerzteblatt.de

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