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Ärzteschaft

Praxisinformation zu Wirtschaftlichkeits­bonus bei Laborleistungen veröffentlicht

Freitag, 16. März 2018

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Praxisinformation zum Wirtschaftlichkeitsbonus bei Laborleistungen veröffentlicht. Der Flyer erklärt die neue Systematik und zeigt anhand von Beispielen, wann Ärzte einen Wirtschaftlichkeits­bonus erhalten.

Nach der neuen Systematik gibt es zwei entscheidende Parameter für die Bestimmung des Wirtschaftlichkeitsbonus: die tatsächlich veranlassten und eigenerbrachten Laborkosten der Praxis und die arztgruppenspezifischen Fallwerte. Letztere sind neu und geben vor, wie hoch die durchschnittlichen Kosten je Behandlungsfall sein dürfen, um den Wirtschaftlichkeitsbonus zu erhalten.

„Ein genauer Blick lohnt sich“, heißt es dazu von der KBV. Denn der Wirtschaftlich­keitsbonus könne den Überschuss einer Praxis steigern. Je nach Fachgruppe und Zahl der Behandlungsfälle sogar um einige Tausend Euro im Jahr.

Hintergrund für die geänderte Berechnung sind die seit Jahren steigenden Ausgaben im Laborbereich. Diese wachsen der KBV zufolge deutlich schneller als die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, sodass der Kostenanstieg zulasten anderer Leistungen geht.

Änderungen gibt es außerdem bei den Untersuchungsindikationen mit einer Kennnummer. Die dahinterliegenden Laborleistungen werden aus den Laborkosten der Praxis herausgerechnet und sind somit nicht für den Wirtschaftlichkeitsbonus relevant. © hil/sb/aerzteblatt.de

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