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Ärzteschaft

Landesärztekammer Hessen fordert Reformen bei Personalpolitik im Krankenhaus

Montag, 19. März 2018

Frankfurt am Main – Mehr zeitlichen Spielraum für ärztliche Transplantations­beauftragte in Krankenhäusern fordern die Delegierten der Landesärztekammer Hessen. Die augenblicklichen Regelungen in dem Bundesland ließen den Ärzten nicht die nötige Zeit für ihre verantwortungsvolle Aufgabe, kritisierten sie bei einem Treffen am vergangenen Wochenende.

Ursächlich seien insbesondere Personalmangel, Arbeitsverdichtung und ökonomische Zwänge in den Kliniken, aber auch fehlende Akzeptanz, so die Delegierten. Sie verwiesen auf eine Regelung in Bayern, das eine zeitanteilige Freistellung für die Aufgaben als Transplantationsbeauftragter verabschiedet hat, um die Freistellung zu konkretisieren. „Wenn die Zahl von Organspenden auch in Hessen wieder steigen soll, ist die nötige und verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten dafür ein wichtiger Baustein“, so die Delegierten.

Die Forderung nach einer verbindlichen Freistellung hatten im Januar auch die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen (NRW) erhoben. „Die Konkretisierung der bestehenden Freistellungsregelung der Transplantationsbeauftragten in unseren Krankenhäusern sehen wir mit als eine sinnvolle Möglichkeit an, die Rahmen­bedingungen für mehr Organspenden in NRW zu verbessern“, sagte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW in Bezug auf die Kliniken in NRW.

Das Hessische Ärzteparlament appellierte außerdem an den neuen Bundesgesund­heits­minister Jens Spahn, die geplante Kombination von Fallpauschalen- und Pflegepersonalkosten­vergütung auf den gesamten Personalbereich im Krankenhaus auszudehnen – mithin die gesamten Personalkosten im Krankenhaus künftig unabhängig vom DRG-System zu vergüten.

Die isolierte Herausnahme von Pflegekosten aus dem DRG-System berge die Gefahr, dass Einsparungen im Personalsektor in der Folge vermehrt in anderen Personal­bereichen erfolgten, so die Delegierten. „Eine gute Versorgung der Patienten gelingt jedoch nur als multiprofessionelles Team“, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Erklärung. Daher sei es nicht sinnvoll, den richtigen Weg der Ausgliederung von Personalkosten aus dem DRG-System nur für die Pflege zu gehen.

Die Delegierten zeigten sich am vergangenen Wochenende außerdem besorgt über die gesundheitlichen Gefahren, die durch die Verschmutzung der Atemluft und des Grund­wassers, durch Schadstoffe in der Nahrungskette und den Oberflächengewässern sowie durch die Verunreinigung der Meere entstehen. Sie forderten die Politik auf Bundes- und Landesebene auf, unter Einsatz aller geeigneten Maßnahmen schleunigst für eine möglichst weitgehende Verringerung dieser Gesundheitsgefahren zu sorgen. © hil/aerzteblatt.de

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