Politik
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: Justizministerin will Verurteilungen eindämmen
Donnerstag, 22. März 2018
Berlin – Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will durch die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen erreichen, dass Ärzte künftig nicht mehr ohne Weiteres verurteilt werden können. Sie wolle eine rechtliche Regelung, bei der ein Richterspruch wie im Fall einer Gießener Ärztin im vergangenen Jahr nicht mehr möglich sei, sagte Barley der Zeit. FDP und Linke warfen der Koalition vor, das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern.
Die Gießener Ärztin war im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie über einen Link auf ihrer Internetseite über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert hatte. „Information ist keine Werbung“, sagte Barley. Nachdem die SPD darauf verzichtet hat, ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag zur Abstimmung zu stellen, suchen die Sozialdemokraten mit der Union nun nach einem Kompromiss. Die CDU/CSU will das Gesetz beibehalten.
Kanzlerin beim Wort genommen
Barley erarbeitet für die Bundesregierung derzeit einen Gesetzentwurf dazu. Sie nehme Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „beim Wort“, sagte die Ministerin. Die Kanzlerin habe sich vor der SPD-Fraktion „klipp und klar“ für eine Lösung ausgesprochen, die auch im Interesse von Frauen und Ärzten sei. Ein Schwangerschaftsabbruch sei ein legaler Eingriff, den sich keine Frau leicht mache, fügte Barley hinzu. Und es spreche nichts dagegen, „dass eine Frauenärztin auf der Homepage ihrer Praxis stehen hat, welche Leistungen sie anbietet“.
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae warf der großen Koalition vor, in dem bereits angelaufenen Gesetzgebungsverfahren eine Expertenanhörung verzögern zu wollen. „Insbesondere die Union verschleppt eine öffentliche Anhörung, und die SPD folgt im Kadergehorsam.“ Selbst zu einem Termin Mitte Mai seien Union und SPD nicht bereit. Die Große Koalition habe Angst vor der Debatte.
Union und SPD seien im Rechtsausschuss nicht bereit gewesen, für die Anhörung ein Datum zu nennen, kritisierte auch der Linken-Abgeordnete Niema Movassat gegenüber Zeit Online. Die Regierungsparteien hätten vielmehr darauf bestanden, zunächst den geplanten Regierungsentwurf zu dem Thema abzuwarten.
Die FDP arbeitet unterdessen weiter an einer Mehrheit für ihren Vorschlag, künftig nur noch unlautere Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe zu stellen. Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki sagte, er hoffe, dass sich Linke und Grüne dem FDP-Vorschlag zum Paragrafen 219a anschließen werden.
Diese beiden Parteien treten bislang aber für eine Komplettstreichung des Paragrafen 219a ein. Eine Mehrheit kommt im Bundestag aber ohnehin nur zustande, wenn neben FDP, Linken und Grünen auch die SPD für ein neues Gesetz stimmt. Die AfD ist wie die Union gegen eine Gesetzesänderung.
Auch in der SPD wurden weitere Forderungen nach einer weitgehenden Reform des Gesetzes laut. Juso-Chef Kevin Kühnert warb für einen Verzicht auf die Fraktionsdisziplin. Er sagte der Rheinischen Post, er habe große Zweifel, dass der angekündigte gemeinsame Vorschlag der Bundesregierung fortschrittlich sein werde. © afp/aerzteblatt.de

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