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Neuer Höchststand bei Verordnungen auf Grünem Rezept

Donnerstag, 22. März 2018

/Frank Taeubel, stockadobecom

Frankfurt am Main – Der Anteil Grüner Rezepte an den Gesamtverordnungen hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Das berichtet der Statistik­dienstleister IQVIA in seinem Newsletter. 2017 tätigten niedergelassene Ärzte demnach 6,6 Prozent der Verordnungen auf einem Grünen Rezept. Damit überstieg der Wert laut IQVIA den bisherigen Höchstwert von 6,4 Prozent im Jahr 2013. Zum Vergleich: 2004 lag der Anteil noch mit 3,4 Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Verordnungen deutlich niedriger.

„Im Jahr 2013 ließ sich der hohe Anteil auf eine ausgeprägte Erkältungs­saison zurückführen. Hintergrundanalysen zeigen, dass im vergangenen Winter (viertes Quartal 2016 und erstes Quartal 2017) wieder deutlich häufiger Erkältungsarzneien über das Grüne Rezept verordnet wurden als im Jahr davor“, berichtet der Statistikdienstleister.

Mit dem Grünen Rezept können Ärzte ihren Patienten rezeptfreie Arzneimittel empfehlen, die diese in der Apotheke selbst bezahlen. Das Rezept dient dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Außerdem enthält das Formular den Hinweis, dass man das Grüne Rezept bei vielen Krankenkassen zur Erstattung im Rahmen einer Satzungsleistung einreichen kann.

Laut IQVIA bietet das Grüne Rezept einige Vorteile: Der Arzt behalte seine Therapie­freiheit, ohne das Kassenbudget zu belasten und er sei über die Medikationspalette seines Patienten besser informiert. Darüber hinaus könne das Grüne Rezept die Compliance erhöhen, da es den Charakter einer Verordnung trage und nicht nur den einer mündlichen Empfehlung. © hil/aerzteblatt.de

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