Ärzteschaft
KV Niedersachsen: Arztinformationssystem darf Verordnungsfreiheit nicht einschränken
Donnerstag, 22. März 2018
Hannover – Das geplante Arztinformationssystem (AIS) darf nicht dazu dienen, Ärzte bei Arzneimittelverordnungen zu bestimmten Entscheidungen zu drängen. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) betont.
„Die KVN bewertet das AIS positiv. Es darf allerdings nicht als Instrument zur Verordnungssteuerung missbraucht werden“, sagte der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende, Jörg Berling, heute in Hannover. Das System dürfe nicht zu einer kassengesteuerten Verordnungskontrolle mutieren, die zu Verordnungseinschränkungen und einer Verschärfung der Regressbedrohung der Ärzte führen würde.
Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln schneller und stärker zum Wohle der Patientenversorgung eingesetzt werden. Dafür müssen die Ergebnisse der Nutzenbewertung gut verständlich dem Arzt zur Verfügung stehen. Dies soll ein neues Kommunikationsinstrument leisten, eben das AIS.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will voraussichtlich im Juni eine Rechtsverordnung vorlegen, die das Nähere zur Ausgestaltung des AIS regelt. Das kündigte der Arzneimittelexperte der Unionsfraktion, Michael Hennrich (CDU), vorgestern bei einer Diskussionsveranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) in Berlin an.
Hennrich betonte dort, dass es dem Gesetzgeber beim AIS nicht darum gehe, ein neues Instrument zur Verordnungssteuerung einzuführen. Es gehe einzig und allein um Information. „Denn die Ergebnisse der Nutzenbewertung kommen in der Realität nicht an“, sagte der CDU-Politiker.
Vor Fehlentwicklungen beim AIS hatten im Januar bereits mehrere Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen gewarnt. „Aus ‚Information‘ darf keine ‚kassengesteuerte Verordnungskontrolle‘ werden, die zu Verordnungseinschränkungen und einer Verschärfung der Regressbedrohung der Ärzte führen würde“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer, der KV Westfalen-Lippe, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutscher Krankenhausgesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und der BAG Selbsthilfe.
Die KV Niedersachsen betonte jetzt auch, dass die Krankenkassen die Kosten für Entwicklung, Einsatz, Pflege und Weiterentwicklung des AIS in voller Höhe übernehmen müssten. © hil/aerzteblatt.de

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