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Ärzteschaft

KV Niedersachsen: Arztinformations­system darf Verordnungsfreiheit nicht einschränken

Donnerstag, 22. März 2018

Hannover – Das geplante Arztinformationssystem (AIS) darf nicht dazu dienen, Ärzte bei Arzneimittelverordnungen zu bestimmten Entscheidungen zu drängen. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) betont.

„Die KVN bewertet das AIS positiv. Es darf allerdings nicht als Instrument zur Verord­nungssteuerung missbraucht werden“, sagte der stellvertretende KV-Vorstands­vorsitzende, Jörg Berling, heute in Hannover. Das System dürfe nicht zu einer kassengesteuerten Verordnungskontrolle mutieren, die zu Verordnungsein­schränkungen und einer Verschärfung der Regress­bedrohung der Ärzte führen würde.

Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln schneller und stärker zum Wohle der Patienten­versorgung eingesetzt werden. Dafür müssen die Ergebnisse der Nutzenbewertung gut verständlich dem Arzt zur Verfügung stehen. Dies soll ein neues Kommunikations­instrument leisten, eben das AIS.

Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) will voraussichtlich im Juni eine Rechts­verordnung vorlegen, die das Nähere zur Ausgestaltung des AIS regelt. Das kündigte der Arzneimittelexperte der Unionsfraktion, Michael Hennrich (CDU), vorgestern bei einer Diskussionsveranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittel­hersteller (BAH) in Berlin an.

Hennrich betonte dort, dass es dem Gesetzgeber beim AIS nicht darum gehe, ein neues Instrument zur Verordnungs­steuerung einzuführen. Es gehe einzig und allein um Information. „Denn die Ergebnisse der Nutzenbewertung kommen in der Realität nicht an“, sagte der CDU-Politiker.

Vor Fehlentwicklungen beim AIS hatten im Januar bereits mehrere Spitzen­organi­sationen im Gesundheitswesen gewarnt. „Aus ‚Information‘ darf keine ‚kassenge­steuerte Verordnungskontrolle‘ werden, die zu Verordnungseinschränkungen und einer Verschärfung der Regressbedrohung der Ärzte führen würde“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundes­ärzte­kammer, der KV Westfalen-Lippe, der Arznei­mittel­kommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutscher Krankenhausgesellschaft, der Arbeits­gemein­schaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und der BAG Selbsthilfe.

Die KV Niedersachsen betonte jetzt auch, dass die Krankenkassen die Kosten für Entwicklung, Einsatz, Pflege und Weiterentwicklung des AIS in voller Höhe übernehmen müssten. © hil/aerzteblatt.de

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