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Politik

Verordnung regelt neue Ausbildungsinhalte in der Pflege

Freitag, 23. März 2018

/dpa

Berlin – Eine Woche nach seinem Amtsantritt hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die ersten konkreten Schritte eingeleitet, um den Pflegenotstand zu bekämpfen. Er brachte eine Verordnung auf den Weg, die die praktische Umsetzung der in der vorigen Wahlperiode beschlossenen einheitlichen Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern regelt. Die Verordnung liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Konkret geht es um die noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung, deren Entwurf Spahn zur Abstimmung an die übrigen Ressorts übersandte. „Wir wollen mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern. Dazu gehört eine gute und moderne Ausbildung“, sagte Spahn der Berliner Zeitung. „Aufstiegschancen, Motivation und Qualifikation – das ist der Dreiklang für den Zukunftsberuf Pflege“, so der Minister.

2.500 Stunden Ausbildung

Die neuen Regeln sollen ab 2020 in den Pflegeschulen Grundlage der Ausbildung sein. Das von der großen Koalition in der vorigen Wahlperiode beschlossene Pflegeberufe­gesetz sieht eine generalistische Ausbildung vor, die den Wechsel zwischen den drei bisher getrennten Berufen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger erleichtern soll. Davon verspricht sich die Koalition eine höhere Attraktivität des Pflegeberufs und damit mehr Berufseinsteiger.

Die Verordnung regelt unter anderem die Mindestanforderungen an die Pflege­ausbildung und die entsprechenden Prüfungen. Zum Beispiel sind im praktischen Teil für das erste und zweite Ausbildungsdrittel 1.720 Stunden festgelegt. Jeweils 400 Stunden sind für stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege und ambulante Akut-/Langzeitpflege angesetzt. 120 Stunden sind für Inhalte der praktischen pädiatrischen Versorgung vorgesehen.

Im letzten Ausbildungsdrittel setzt die Verordnung 120 Stunden für die psychiatrische Versorgung an. Dazu kommen 500 Stunden in einem Wahlfach und jeweils 160 Stunden zur freien Verteilung. Insgesamt sieht die Verordnung 2.500 Stunden für die praktische Ausbildung vor. Darüber hinaus sind 2.100 Stunden Theorie angedacht. Geplant ist, dass die Verordnung Ende des Jahres in Kraft tritt. Die Länder sollen dann ein Jahr Zeit erhalten, um sie umzusetzen. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 starten.

Die Grünen im Bundestag kündigten heute an, die Verordnung genau zu prüfen. Die in der vergangenen Legislaturperiode in letzter Minute eingebrachte Reform zur generalistischen Ausbildung habe viele Fragen zur Umsetzung völlig offen gelassen, betonte Kordula Schulz-Asche, Grünen-Sprecherin für Pflegepolitik. Sie befürchte, dass durch die Zusammenlegung „wichtige Teilaspekte der bisherigen Ausbildungen zukünftig vernachlässigt werden“.

Mehrkosten müssen geklärt werden

Die Linke befürchtet, durch die generalistische Pflegeausbildung werde die Altenpflege „endgültig abgehängt“. „Mit dieser Ausbildungsverordnung gehen nicht nur wichtige berufliche Inhalte der Altenpflege verloren, damit werden sich auch noch weniger junge Menschen für den Beruf der Altenpflege entscheiden“, erklärte die Sprecherin der Linken für Pflegepolitik, Pia Zimmermann. Es nütze gar nichts, auf die Notwendigkeit der Altenpflege zu verweisen, wenn man solche Verordnungen vorschlage.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte, dass „es endlich losgeht“. Es werde in der weiteren Diskussion darum gehen müssen, eine verlässliche Anschubfinanzierung sicherzustellen, damit die Pflegeschulen den neuen Ausbildungsanforderungen gerecht werden können. Der Verband geht von einem einmaligen Mehrbedarf in Höhe von 400 Millionen Euro aus. © kna/afp/may/aerzteblatt.de

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