Politik
Spahn signalisiert Kompromissbereitschaft bei Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Montag, 26. März 2018
München – Im Streit über eine Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesprächsbereitschaft erkennen lassen. Der Konflikt über Schwangerschaftsabbrüche sei vor mehr als 25 Jahren in einem Kompromiss gelöst worden, zu dem auch das Werbeverbot in Paragraf 219a gehöre, sagte Spahn der Süddeutschen Zeitung. Zu diesem Kompromiss stehe er, „da gibt es keinen Änderungsbedarf“.
Falls es aber ein „berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen“ für Frauen geben sollte, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, „werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen“, fügte er hinzu. Er wolle darüber auch mit Ärzten und Beratungsstellen reden. Denkbar wäre laut SZ, dass Werbung für Abtreibung verboten bleibe, neutrale Information aber erlaubt werde.
Recht auf Information, nicht auf Werbung
Vor einer Woche hatte Spahn in der Bild am Sonntag Gegnern des Werbeverbots für Abtreibungen unterstellt, sie setzten sich mehr für das Leben von Tieren ein als für ungeborene Kinder. Dafür erntete er empörte Kritik aus der Opposition und vom Koalitionspartner SPD. Anlass für die Debatte ist eine Geldstrafe, die gegen eine Gießener Ärztin verhängt wurde, weil sie über einen Link auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert hatte.
Der Koalitionspartner SPD wollte ursprünglich das Werbeverbot ganz kippen. Die Union lehnt dies jedoch ab. Ein Kompromiss sieht jetzt vor, dass die Regierung Lösungsmöglichkeiten prüft und einen Vorschlag vorlegt.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) beharrt unterdessen auf Änderungen beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. „Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen, nicht nur bei der Heirat, sondern auch bei einer Schwangerschaft, hat für mich eine ganz hohe Priorität“, sagte Giffey der Bild am Sonntag. Frauen in so einer schwierigen Situation benötigten Beratung, Information und Unterstützung. „Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar.“
Die Union lehnt wie die AfD eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab, sie argumentiert mit dem Schutz ungeborenen Lebens. Die FDP will den Paragrafen ändern und ausschließlich aggressive Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellen, neutrale Informationen aber nicht. Linke und Grüne wollen das Verbot am liebsten vollkommen abschaffen. © afp/aerzteblatt.de

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