Medizin
Studie: Freihandelsabkommen förderte Adipositas in Kanada
Donnerstag, 29. März 2018
Oxford – Das Freihandelsabkommen CUSFTA, das seit dem Jahr 1989 Handelsschranken zwischen den USA und Kanada abgebaut hat, hat die Lebensverhältnisse zwischen beiden Ländern angeglichen. Dazu gehört laut einer im American Journal of Preventive Medicine (2018; doi: 10.1016/j.amepre.2018.02.010) veröffentlichten Studie die Ausbreitung der Adipositas in Kanada.
Vom „Canada-US Free Trade Agreement“ (CUSFTA) haben in den USA vor allen die Produzenten von Nahrungsmitteln und Süßgetränken profitiert. Die Exporte in den Nachbarstaat stiegen an. Dort konnte sich die Bevölkerung über kostengünstige, aber häufig auch kalorienreiche Nahrungsmittel freuen.
Die Bevölkerung hätte das eingesparte Geld auch für andere Dinge ausgeben können, stattdessen stiegen jedoch die Importe für Nahrungsmittel. Wie die Soziologin Pepita Barlow von der Universität Oxford ausgerechnet hat, ist die Kalorienzufuhr der kanadischen Bevölkerung seit 1989 um 170 Kilokalorien pro Tag und Person angestiegen.
Da die kanadische Bevölkerung vor CUSFTA nicht unter Hunger litt, mussten die zusätzlichen Kalorien irgendwo ablagert werden. Die „Last“ trug die kanadische Bevölkerung: Der Anstieg der Kalorienverfügbarkeit ist laut Barlow für die durchschnittliche Gewichtszunahme von 1,8 bis 9,3 kg bei Männern und von 2,0 bis 12,2 kg bei Frauen im Alter von 40 Jahren verantwortlich.
zum Thema
- PDF der Studie in American Journal of Preventive Medicine
- Pressemitteilung des Journals
- Bericht in der New York Times
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Eine ähnliche Entwicklung setzte nach der Einrichtung der Freihandelszone NAFTA ab 1994 in Mexiko ein. Die dortige Regierung hatte in den letzten Jahren reagiert und eine Zuckersteuer auf Süßgetränke eingeführt. Diese Steuer wird offenbar von der Nahrungsmittelindustrie in den USA als Handelshemmnis interpretiert. Wenn die New York Times richtig informiert ist, dann gehört ein Verbot von Warnhinweisen auf Nahrungsmitteln zu den derzeitigen Forderungen der US-Regierung in den Nachverhandlungen. © rme/aerzteblatt.de

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