Politik
Festbetragsabsenkung könnte zu Zuzahlungen für Schmerzmittel führen
Mittwoch, 28. März 2018
Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich ab April darauf einstellen, bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die bislang zuzahlungsfrei waren, fünf bis zehn Euro pro Verordnung zuzahlen zu müssen. Darauf hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) hingewiesen.
Davon betroffen sein könnten laut DAV vor allem starke Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon sowie häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon oder Clopidogrel. Darüber hinaus wird zum 1. April erstmals für Infliximab ein Festbetrag festgelegt.
Hintergrund ist, dass der GKV-Spitzenverband die Erstattungshöchstgrenzen für 18 Festbetragsgruppen abgesenkt hat. Er verspricht sich davon jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann dem DAV zufolge eine neue Zuzahlungspflicht entstehen.
„Die immer niedrigeren Preise haben zur Folge, dass Arzneimittel-Hersteller nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können“, warnte Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Deshalb würden die Arzneimittel oftmals aufzahlungspflichtig oder müssten im schlechtesten Fall vom Markt genommen werden und stünden der Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung. Dass die GKV trotz eines Rekordplusses weiter über Festbetragsabsenkungen spare, nannte Kortland „nicht nachvollziehbar“. © hil/sb/aerzteblatt.de

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