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Ärzteschaft

Ärztestatistik: Mehr Ärzte, Trend zur Anstellung

Donnerstag, 29. März 2018

/biker3, stockadobecom

Berlin – In Deutschland gibt es mehr Ärzte. Zugleich ist ein deutlicher Trend hin zur Anstellung auszumachen. Das geht aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK) für das Jahr 2017 und aktuellen Daten des Bundesarztregisters der Kassen­ärztlichen Bundesvereini­gung (KBV) hervor, die heute veröffentlicht wurden.

Die statistischen Angaben der BÄK zeigen, dass im vergangenen Jahr bundesweit 385.149 Ärzte ärztlich tätig waren. Das ist ein Plus von 6.542 Ärzten im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Krankenhausärzte ist demnach um 2,1 Prozent auf 198.500 angestiegen. Bei den niedergelassenen Ärzten ist ein Rückgang um 1.285 auf 118.356 zu verzeichnen (minus 1,1 Prozent). Der Anteil der Ärztinnen an der Gesamtzahl der berufstätigen Ärzteschaft ist weiter gewachsen. Er betrug 2017 46,8 Prozent (2016: 46,5 Prozent).

Weiblicher und älter

Die aktuelle Statistik macht deutlich, dass die Medizin nicht nur weiblicher, sondern auch älter wird. Den Daten zufolge ist der Anteil der unter 35-jährigen Ärzte um 0,1 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent gestiegen. Zugleich ist der Anteil der über 59-Jährigen auf 18,4 Prozent angewachsen (Vorjahr: 17,9 Prozent).

Das Durchschnittsalter der Krankenhausärzte stieg um 0,1 Jahre auf 41,7 Jahre. Während der Anteil der Krankenhausärzte, die jünger als 35 Jahre sind, bei 33,4 Prozent stagniert, erhöhte sich der Anteil der über 59-Jährigen auf 7,3 Prozent (Vorjahr: sieben Prozent). Bei den niedergelassenen Ärzten stagnierte der Anteil der unter 40-Jährigen bei 2,7 Prozent. Zugleich ist der Anteil der mindestens 60-Jährigen von 32,6 Prozent auf 33,9 Prozent gestiegen.

Es werden Ärzte fehlen

Die Entwicklungen tragen laut BÄK dazu bei, dass in Zukunft trotz steigender Arztzahlen in Deutschland Ärzte fehlen werden. Für BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery liegen die Ursachen auf der Hand. „Es handelt sich hier in erster Linie nicht um ein Verteilungs-, sondern um ein Kapazitätsproblem. Wir bilden zu wenig Ärzte aus“, sagte er. Daher dürfe die Politik bei der Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ nicht weiter trödeln. „Bund und Länder stehen gemeinsam in der Pflicht, die Zahl der Medizinstudienplätze um mindestens zehn Prozent zu erhöhen“, mahnte Montgomery.

Bundesarztregister

Im Bundesarztregister ist jeder Arzt oder Psychotherapeut, der an der vertrags­ärztlichen Versorgung teilnimmt, verzeichnet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder führen die Daten der Ärzte und Psychotherapeuten ihrer Region im jeweiligen Landesarztregister und übermitteln sie jeden Monat an die KBV. Anzahl, Alter, Verteilung: Solche und noch viele statistische Informa­tionen sind auf der KBV-Themenseite zum Bundesarztregister abrufbar.

Das Bundesarztregister der KBV unterstreicht die Kapazitätsprobleme. Denn die Statistik verdeutlicht, dass derzeit vor allem Anstellungen bei Vertragsärzten beliebt sind. Demnach erhöhte sich die Zahl der angestellten Vertragsärzte 2017 im Vergleich zum Vorjahr um knapp zehn Prozent auf 31.477. Das sind fast sechsmal so viele wie noch vor zehn Jahren. Mehr als die Hälfte der Angestellten sind Ärztinnen (54,1 Prozent). Nicht erfasst sind in der KBV-Statistik Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt befinden.

„Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine große Rolle. Dies gilt auch für junge Ärztinnen und Ärzte“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Er wies zugleich darauf hin, dass auch die Niederlassung als selbständiger Arzt viele Möglichkeiten biete, all das gut unter einen Hut zu bringen. Die Arbeit als Niedergelassener sei trotz der schwierigen Rahmenbedingungen „immer noch attraktiv“, so Gassen.

Den KBV-Daten zufolge nahmen im vergangenen Jahr 172.647 Ärzte und Psycho­therapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Darunter 147.350 Ärzte und 25.297 Psychotherapeuten. Das sind fast 3.000 Ärzte und Psychotherapeuten mehr als noch 2016. Angesichts des anhaltenden Trends zur Teilzeittätigkeit ergibt sich bei der Betrachtung der Teilnahmeumfänge laut KBV allerdings ein Plus von lediglich 0,2 Prozent.

BÄK-Präsident Montgomery begrüßte anlässlich der neuen Daten die im Koalitions­vertrag angelegten Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels. Dirigistische Eingriffe wie die geplanten Mindestsprechstundenzeiten trügen jedoch nicht dazu bei, die Niederlassung in eigener Praxis attraktiver zu machen, sagte er. Statt einer Erhöhung der Mindestsprechstundenzeiten sei eine stärkere Flexibilisierung notwendig.

Der BÄK-Präsident wies darauf hin, dass niedergelassene Vertragsärzte schon jetzt durchschnittlich mehr als 50 Stunden je Woche arbeiteten. In den Krankenhäusern sei es ähnlich. Erhebungen des Marburger Bundes zufolge seien viele Ärzte im Krankenhaus (40 Prozent) 49 bis 59 Stunden pro Woche im Einsatz, jeder fünfte hat demnach sogar eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 60 bis 80 Stunden, inklusive aller Dienste und Überstunden. Zum Vergleich: Das Statistische Bundesamt beziffert die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen in Deutschland auf 35,6 Stunden.

Arbeiten am Limit

„Ein großer Teil unserer Ärzte arbeitet am Limit. Gleichzeitig sind gerade in der jungen Generation viele nicht mehr bereit, sich in den Krankenhäusern und Praxen auf Kosten der eigenen Gesundheit aufzureiben“, sagte Montgomery mit Blick darauf, dass sich immer mehr Ärzte für eine Festanstellung im ambulanten Bereich entscheiden.

Wie die Zahlen zeigen, sorgt gerade die weiterhin recht hohe Zuwanderung aus dem Ausland für leichte Entlastung bei der Patientenversorgung. „Gerade in ländlichen Regionen leisten Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung. Wir können und sollten aber nicht versuchen, unser Fachkräfteproblem im ärztlichen Dienst durch Zuwanderung aus dem Ausland zu lösen“, sagte Montgomery.

Die zugewanderten Kollegen fehlten in ihren Herkunftsländern. Auch seien enorme Anstrengungen nötig, die für eine gute Patientenversorgung notwendigen Fach­sprachen­kenntnisse zu prüfen. Der Ärztestatistik zufolge ist die Zahl der in Deutsch­land gemeldeten Ärzte aus EU-Ländern und aus Drittländern im Jahre 2017 um 4.088 auf 50.809 gestiegen.

Kaum Abwanderung

Montgomery erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass ausländische Ärzte aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, einen Nachweis über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch Teilnahme am medizinischen Staatsexamen – also durch Ablegen einer Prüfung analog dem zweiten Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ und durch Teilnahme am dritten Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ – erbringen sollten, um in Deutschland eine Zulassung zu erhalten.

Nach der Ärztestatistik haben im vergangenen Jahr 1.965 Ärzte Deutschland verlassen. Die beliebtesten Auswanderungsländer sind – wie in den vergangenen Jahren – die Schweiz (641), Österreich (268) und die USA (84). © may/aerzteblatt.de

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