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Ärzteschaft

Neuer Versorgungsvertrag zur Prävention von Frühgeburten in Hessen

Donnerstag, 29. März 2018

/Ramona Heim, stock.adobe.com

Frankfurt am Main/Bad Homburg – AOK Hessen, Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen sowie Berufsverband der Frauenärzte wollen das Risiko von Frühgeburten durch einen neuen Versorgungsvertrag reduzieren. „AOK-Priomed zur Prävention von Frühgeburten“ tritt zum 1. April in Kraft.

„Die Überlebenschancen für Frühgeborene sind in den letzten Jahrzehnten dank des medizinischen Fortschrittes zwar gestiegen“, unterstrich KV-Chef Frank Dastych. Dennoch sei die Sterblichkeit bei Frühgeburten noch immer erhöht und die Kinder hätten  teilweise ein Leben lang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen.

Der neue Versorgungsvertrag soll helfen, Risikofaktoren wie Nikotin- und Alkohol­konsum, chronische Krankheiten, Scheiden- und Harnwegsinfektionen, Über- und Untergewicht sowie psychische und soziale Belastungen so früh wie möglich zu erkennen und gezielt zu behandeln.

„Durch eine umfassende Anamnese und Diagnostik lassen sich viele Frühgeburten wirksam verhindern. Wichtigstes Element des Vertrages ist deshalb ein ausführliches ärztliches Beratungsgespräch anhand eines vorab definierten Leitfadens“, erläuterte Roland Strasheim, Krankenhauschef der AOK Hessen. Zudem beinhaltet der Vertrag einen Frühultraschall, die Längenmessung des Gebärmutterhalses, Untersuchungen auf vaginale Infektionen, die Bestimmung der Schilddrüsenwerte sowie die Messung des Eisenspeichers im Blut.

„Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, das ausführliche ärztliche Beratungs­gespräch und die zusätzlichen qualifizierten Ultraschalluntersuchungen ist es möglich, in einem frühen Stadium eine drohende Frühgeburtlichkeit zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, sagte Klaus Doubek, Vorsitzender des Berufsverbands der Frauenärzte in Hessen. Am Vertrag teilnehmende Praxen sind über die Online-Arztsuche Hessen ab April unter dem Auswahlfeld „Genehmigungen“ zu finden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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