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Bundesärztekammer warnt vor Zentralisierung der medizinischen Nutzenbewertung

Donnerstag, 29. März 2018

/MG, stockadobecom

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht die Pläne der Europäischen Kommission, die medizinische Nutzenbewertung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren Versorgungsleistungen (Health Technology Assessment, HTA) zu zentralisieren (Änderung der Richtlinie 2011/24/EU), kritisch. Das zeigt eine vorläufige fachliche Einschätzung der BÄK, die heute veröffentlicht wurde.

Demnach sei die Absicht grundsätzlich zu begrüßen, systematische, evidenzbasierte Nutzenbewertungen innerhalb der EU zu fördern, heißt es in dem Papier. Allerdings überzeuge der konkrete Vorschlag der EU-Kommission nur bedingt, denn sie habe sich entschlossen, eine Angleichung zu erzwingen.

Methodische Defizite

Die BÄK bemängelt, dass die Sorge der EU-Kommission weniger den möglicherweise parallel beschäftigten HTA-Institutionen gilt, sondern vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller von Arznei- und Medizinprodukten. Für diese bedeute die Zentralisierung nämlich eine erhöhte Planungssicherheit sowie eine leichtere Einflussnahme auf die Bewertung, so die BÄK.

Hinzu kommen aus Sicht der Bundesärztekammer methodische Defizite. Die EU-Kommission wolle etwa absehbaren Konflikten bei Preisfindung und Kostenübernahme vorbeugen, indem sie lediglich die Bewertung des medizinischen Nutzens zentralisiert. Die Bewertung der sozialen, ethischen oder ökonomischen Dimension soll hingegen weiter in den Händen der Nationalstaaten liegen.

Aus Sicht der BÄK ist diese Trennung „artifiziell“. Das HTA-Verfahren erfordere ein Gesamtkonzept. Zudem sei eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Kategorien „nicht so trennscharf möglich, wie es im Kommissionspapier unterstellt wird.“

Auch das Argument der EU-Kommission, die singuläre Bewertung trage zu einem besseren Patientenschutz bei, kann nach Ansicht der Ärzteschaft nicht überzeugen. So lieferten gerade divergierende Ergebnisse in verschiedenen HTA-Verfahren wichtige Warnsignale und Hinweise auf weiteren Klärungsbedarf. Die BÄK verweist in diesem Zusammenhang auf die wachsende Bedeutung des Mehraugenprinzips und von Zweitmeinungsverfahren.

In der Summe ziele der Vorstoß in Richtung Binnenmarkt-Harmonisierung auf einen weiteren Kompetenzverlust der Nationalstaaten für ihre Gesundheits- und Sozialsysteme, bilanziert die BÄK. Damit stellt sie sich hinter die Kritik der Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Diese hatten der EU-Kommission erst kürzlich eine Subsidiaritätsrüge erteilt.

© may/EB/aerzteblatt.de
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