Politik
Streit um Werbeverbot für Abtreibungen soll ohne Gesetzesänderung beigelegt werden
Dienstag, 3. April 2018
Berlin – Der zwischen Union und SPD über das Werbeverbot für Abtreibungen soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ohne gesetzliche Änderung beigelegt werden. „Das könnten wir lösen, ohne den 219a zu ändern“, sagte der Minister der Rheinischen Post. Zugleich bestärkte er die Haltung der Union, dass das Werbeverbot im 219a bleiben müsse.
Spahn erklärte aber auch, sein Ziel sei es, dass Union und SPD eine gemeinsame Lösung finden. Zudem wolle er zeitnah Gespräche mit Ärzten und Beratungsstellen führen, um zu überprüfen, ob es in dieser für die betroffenen Frauen sehr schwierigen persönlichen Situation bisher nicht abgedeckte Informationsbedarfe gibt, sagte er.
Die Union lehnt eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab, sie argumentiert mit dem Schutz ungeborenen Lebens. Auslöser für die Debatte war ein Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel war zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage per Link über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws warf Spahn „Ignoranz in Bezug auf den dringenden Handlungsbedarf beim Strafrechtsparagrafen 219a“ vor. Der CDU-Politiker wolle „Frauen im 21. Jahrhundert weiter versagen, schnell und selbstbestimmt an sachliche Informationen von Ärzten zu gelangen“, erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Schauws forderte die SPD auf, die fraktionsübergreifende Initiative von Grünen, Linken und FDP zum Paragrafen 219a im Parlament zu unterstützen.
In der Debatte sind die Fronten verhärtet. Grüne und Linke wollen den Paragrafen abschaffen. Die FDP plädiert für eine gesetzliche Klarstellung. AfD und Union sind gegen Änderungen. Die SPD, die zunächst für eine Abschaffung des 219a ausgesprochen hatte, war zwischenzeitlich zurückgerudert. Man wolle nun eine gemeinsame Lösung mit der Union finden, hieß es. © afp/aerzteblatt.de

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