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Politik

Fast 100 Anträge auf todbringende Arznei

Dienstag, 3. April 2018

Hamburg – Fast 100 Patienten haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn einen Antrag zum Erwerb eines todbringenden Medikamentes gestellt. Exakt 98 Anträge sind bis heute eingegangen, fünf der Antragsteller sind inzwischen verstorben, wie der Spiegel berichtete. Wann das BfArM über die Anträge entscheiden werde, stehe noch nicht fest.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das vor einem Jahr geurteilt hatte, der Staat dürfe schwer und unheilbar Kranken den Zugang zu einer todbringenden Arznei in extremen Notlagen nicht verwehren. In der Politik ist das Urteil umstritten.

Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte demnach angekündigt, nach Wegen zu suchen, das Urteil zu umgehen. Den Chefs der Koalitions­fraktionen und dem Kanzleramt habe er vorgeschlagen, zu diesem Zweck das Betäu­bungsmittelgesetz zu ändern. Darüber solle das Parlament beraten.

Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sondiere den Fall noch. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach fürchtet laut dem Magazin eine Verschärfung der Rechtslage, sollte das Parlament noch einmal über die gesetzlichen Vorgaben der Sterbehilfe beraten. „Ich bin mir sicher, dass das Parlament die Rechtslage sogar noch verschärfen würde – und ich würde das bedauern“, sagte er. © kna/aerzteblatt.de

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